Fachwirt = Bachelor im TVÖD
#1

Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt.

Welche Einstufung kann man als Fachwirt wohl erwarten?
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#2

Was ist mit Einstufung gemeint? Stufenzuordnung, Eingruppierung oder Zuordnung zur Besoldungsgruppe als Beamter. Stufe hängt von der Berufserfahrung und ggf. dem Verhandlungsgeschick ab.

Eingruppierung hängt von den Aufgaben ab. Daneben können Voraussetzungen in der Person eine Rolle spielen. Da macht dann ggf. auch Verwaltungsfachwirt oder anderer Fachwirt einen großen Unterschied.

Im Beamtenbereich spielen Laufbahnrecht und Aufgaben eine Rolle.
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