Fürsorgepflicht
#1

Hallo zusammen,
habe z.ZT. Mords Ärger wegen einer Anzeige von Schülern gegen mich (Hauptschullehrer), weil sich die Schüler einig sind und es gegenseitig bezeugen. Ich stehe recht alleine da. Habe mir jetzt einen Rechtsanwalt genommen - Vorschuss 470 € - und weiß nicht, ob ich Recht bekomme und somit auch das Geld wieder sehe.
Hat nicht der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für seinen Beamten? Kann er mir nicht einen Rechtsanwalt stellen? Im Moment ermittelt der Dienstherr nur g e g e n mich!

Wäre für schnelle Hilfe dankbar skipperSadSad
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#2

Nun ja, ich glaube es kommt auf den Grund an. Bei schwerwiegenden "Vergehen" ist sicher auch bei der Fürsorgepflicht eine Grenze gegeben.
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#3

Das ist Quatsch. Schüler können einen Lehrer nicht persönlich verklagen, sondern nur seinen Dienstherrn. Außerdem genießen Lehrer üblicherweise über ihre Standesvertretung Rechtsschutz. Der Vorgesetzte des Lehrers wird bei Verleumdungen aktiv, das gehört zu seinen Pflichten. Natürlich kann der Lehrer seine Persönlichkeitsrechte auch selbst schützen. Solche Absprachen auseinander zu nehmen, sollte es sie denn geben, wird für die Polizei kein Problem sein.
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#4

Das ist sicher kein Quatsch... Der Threadersteller spricht von "Anzeige", daher dürften wir uns hier im Strafrecht befinden. Also nichts von wegen "einen Lehrer verklagen". Ein Vorermittlungs-/Ermittlungs-/Strafverfahren kennt keinen "Kläger", es kann ggf. durch die StA auch aus öffentlichem Interesse geführt werden sowie bekanntlich auch dann, wenn die Anzeige "zurückgezogen" wird (lassen wir Antragsdelikte mal außen vor). Dass sich strafrechtliche Verfahren gegen den Tatverdächtigen und nicht gegen dessen Dienstherrn richten, liegt auf der Hand.
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