Für welche Stadt entscheiden?
#1

Hallo Smile

Vorab: ich weiß, dass das ganze eher ein Luxusproblem ist, allerdings zerbreche ich mir darüber trotzdem den Kopf weil es immerhin meine Zukunft bestimmt!

Ich habe mich für das Bachelor of Laws Studium bei zwei Städten beworben und auch von beiden Städten eine Zusage erhalten. Nun muss ich mich also entscheiden, wo es für mich hingehen soll.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Studienabschnitte bei den Städten ja nicht und die Fahrzeit ist auch ziemlich gleich. 

Stadt A spricht mich dabei mehr an, einfach von der Stadt an sich, jedoch wird hier im Angestelltenverhältnis ausgebildet (eine Verbeamtung ist erst nach erfolgreichem Abschluss und einer zweijährigen Beschäftigungszeit auf Wunsch möglich).
Stadt B ist von der Stadt her eher nicht so meins, jedoch wird im Beamtenverhältnis ausgebildet.

Wie würdet ihr euch entscheiden? Lieber zu der Stadt die einem mehr zusagt oder lieber sofort ins Beamtenverhältnis?
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#2

Ich persönlich würde mich IMMER für das Beamtenverhältnis entscheiden, aber das ist Geschmackssache...
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#3

Würde mich persönlich auch für das Beamtenverhältnis entscheiden.
Die Alternative wäre bei mir nur Thema, wenn dort die Anfahrt/Miete/andere entscheidende Faktoren DEUTLICH besser wären - aber wie bereits vom anderen Gast gesagt: ist wahrscheinlich Geschmackssache Smile
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#4

Ich kenne nur die Ausbildung im Beamtenverhältnis; ich wusste gar nicht, dass das in manchen Bundesländern auch im Angestelltenverhältnis geht. Daher wage ich keine Aussage, was nun die jeweilgen Vor- und Nachteile sind.

Wichtig für die Entscheidung wäre aus meiner Sicht aber nicht nur die Art des Beschäftigungsverhältnisses während der Ausbildung. Du wirst das als Außenstehender nicht leicht in Erfahrung bringen können, aber wichtig fände ich das Arbeitsklima und die "Stimmung" in der jeweiligen Verwaltung. Hat es eine offene partnerschaftliche Kultur oder wird absolutistisch bestimmt, ohne auf die Belange der Bediensteten Rücksicht zu nehmen? Geht es dort hierarchisch zu oder wird auch dem "Fußvolk" Verantwortung übertragen? Geht es dort finanziell knapp zu mit Unterbesetzung und schlechter Ausstattung oder passen die Rahmenbedingungen? Wie sind die Übernahmechancen hinterher, falls du gerne dort bleiben wolltest? Solche Infos sind teilweise aus der Presse zu entnehmen oder vielleicht kennst du jemanden, der in einer der Städte lebt oder du fragst (falls du einer kleineren Gemeinde in der Umgebung der Städte lebst) einfach mal in deinem Rathaus nach, ob die dir unverbindlich und zwischen den Zeilen etwas sagen können.

Kurzum: Wen hättest du lieber als Arbeitgeber?
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#5

Das Beamtenverhältnis ist für so ein Studium auch der Regelfall. Ausnahmen bestätigen diese Regel:

Ein prominentes Beispiel aus Niedersachsen:

Die Landeshauptstadt Hannover verbeamtet z.B. gar nicht mehr (Ausnahme: Ausbildung mittlerer Dienst, da bieten die die VFA-Ausbildung gar nicht an, sondern "nur" den Sekretäranwärter. Nach dem Abschluss gibt es dann aber auch keine Urkunde, sondern "nur" die Übernahme im Angestelltenverhältnis - der Grund ist klar: 2 Jahre Sekretäranwärter sind natürlich billiger als 3 Jahre VFA-Ausbildung ...).

Damit vergrault die LHH aber sicherlich einige Bewerber für das Studium...

Ansonsten kenne ich das Studium ohne Beamtenverhältnis nur in Fällen, bei denen das Studium ermöglicht werden soll, aber die Voraussetzungen für die Verbeamtung nicht vorliegen ("falsche" Staatsangehörigkeit, fehlende gesundheitliche Eignung etc.).
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#6

Bei uns im Ruhrgebiet verbeamtet die Stadt Essen für das Studium auch nicht. Erst nach dem Studium wird verbeamtet. Hat zur Folge, dass die meisten zu den umliegenden Städten abwandern. Auf Grund der zahlreichen Großstädte im Umkreis kann man sich ja bei einigen Kommunen hier bewerben. Meine Einstellungsbehörde hingegen bietet das Studium nur im Beamtenverhältnis an. Wenn man die Voraussetzungen für die Verbeamtung nicht erfüllt hat man "Pech".

Ich persönlich würde mich aber auch für die Ausbildung/das Studium im Beamtenverhältnis entscheiden! 😊
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#7

Man sollte aber bedenken: Wenn die Verbeamtung nach dem Studium, also quasi für den Rest des Lebens sicher ist, ist es auch nicht SOOOO schlimm, wenn man in der Ausbildungszeit noch nicht verbeamtet ist.

Die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung kann man sich nach der Verbeamtung idR wieder auszahlen lassen...
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#8

(26.01.2022, 10:03)Gast schrieb:  Man sollte aber bedenken: Wenn die Verbeamtung nach dem Studium, also quasi für den Rest des Lebens sicher ist, ist es auch nicht SOOOO schlimm, wenn man in der Ausbildungszeit noch nicht verbeamtet ist.

Die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung kann man sich nach der Verbeamtung idR wieder auszahlen lassen...
 
Das ist richtig! Da muss man für sich abwägen was einem wichtiger ist. 

Bzgl der Rentenversicherung - soweit ich weiß klappt das erst ab 5 Jahren Einzahlung. Sprich wer vorher nicht gearbeitet hat und nach der Schule direkt das Studium macht und danach direkt verbeamtet wird hat nur 3 Jahre eingezahlt und bekommt nichts zurück.
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#9

Genau anders herum! Wer bis max. 5 Jahre in die Rente eingezahlt hat, kann eine Erstattung beantragen. Eine Mindeseinzahldauer gibt es dabei nicht!

Wer mehr als 5 Jahre eingezahlt hat, erwirb einen (mickrigen) späteren Rentenanspruch der dann aber (wie könnte es auch anders sein) auf die Beamtenpension angerechnet wird...
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