Führerscheinsperre
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrfach habe ich mich an verschiedene Institutionen und Ämter gewandt. Von niemanden habe ich eine befriedigende Antwort erhalten. Ich habe nur eine ganz einfache Frage: Auf welcher Gesetzesgrundlage werden zu den zehn Jahren Führerscheinsperre noch fünf Jahre Fahrverbot zusätzlich in M-V auferlegt? In anderen Bundesländern kann man den Führerschein komplikationslos nach zehn Jahren wieder beantragen und erlangen. Warum ist das in M-V nicht möglich???
Vielen Dank
M.F.G.
Andrea
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