Erst mündliche Zusage, dann doch Absage
#1

Hallo liebe Leute,

Ich habe folgende Frage bzw. Anliegen und hoffe auf Erklärung und Hilfe.

Ich hatte vor ca. 2 Monaten ein online Bewerbungsgespräch.
Dieses lief wirklich sehr gut.

Vor ca. 3 Wochen habe ich einen Anruf bekommen, dass ich leider für die Stelle nicht in Betracht komme, ABER sie mich trotzdem gerne haben möchten. 
In einer anderen Abteilung geht jemand in den Ruhestand und ob ich Interesse hätte. Ich bejahte natürlich und es wurde ein Termin mit dem Bereichsleiter gemacht zwecks Kennlerngespräch. Dieses verlief absolut positiv.
Einen Tag später rief mich das  Personalmanagement wieder an und bestätigte mir meinen Eindruck. Der Bereichsleiter war begeistert und möchte mich gerne haben.
O-Ton Daumen hoch... freuen Sie sich weiter .... Sie haben die Stelle. 
Diese Dame, mit der ich telefonierte war die Urlaubsvertretung der ursprünglichen Damen, mit der ich das Bewerbungsgespräch hatte. Montags sollte mich diese Dame wieder anrufen. Das tat sie auch... ich fragte explizit " habe ich die Stelle sicher?" Sie antwortet JA.... Sie haben die Stelle sicher..  es muss nur noch eine Übergangsstelle genehmigt werden. Dieses zog sich und zog sich und zog sich...
Zwischenzeitlich bekam ich eine email als Update.. 
Inhalt war: dass ich die Zusage der Abteilung hätte. Es fehlt jetzt nur noch die Genehmigung der Übergangsstelle zwecks Einarbeitung.

Heute kam der Anruf, dass diese Übergangsstelle nicht genehmigt worden ist und damit so die Stelle nicht besetzt werden kann. Man würde sich dann noch einmal melden, wenn der Kollege in Rente gehen würde... eventuell....

Zur Frage...
Kann man da irgendwie rechtlich etwas machen?
Sie hatte mir doch telefonisch die Stelle zugesagt, obwohl sie garnicht wusste, dass eventuell die Übergangsstelle bewilligt wird.

Lg
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#2

Es wurde doch gesagt, dass Voraussetzung die Genehmigung der Stelle ist. Da sehe ich keinen Anspruch. Selbst wenn es diese Aussage nicht gegeben hätte bliebe das Beweisproblem. Daneben bliebe die Frage ob Anfangsdatum etc genannt wurden. Auch wäre ja eine Probezeitkündigung möglich. Gab es denn einen Schaden?
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#3

Das die Übergangsstelle Voraussetzung für eine Einstellung ist, davon war vorher nie die Rede.
Es kam immer die Aussage am Telefon " ja, sie haben die Stelle " die Übergangsstelle muss nur noch genehmigt werden. Punkt.

Schaden? Was wird hier als Schaden deklariert?
Zwei abgesagte Bewerbungsgespräche, aufgrund das die Termine genau auf Kennenlerngespräches fielen.
DAS ist für mich schon ein relativ grosser Schaden.
Mal von emotionalen Seiten abgesehen.
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#4

Im Kern hast du die Einschränkung "Die Übergangsstelle muss nur noch genehmigt werden" nicht verstanden. Das kann man nicht dem potentiellen Arbeitgeber zurechnen.
Das ist aber kein bezifferbarer Schaden und ja auch nicht an die vermeindliche Zusage gekoppelt.
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