Ist der Holzspalter eine gärtnerische Arbeitsmaschine und das Arbeiten mit ihm als zuschlagspflichtig anzuordnen?
Ich habe leider keinen Kommentar, Urteil oder ähnliches, aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich das bejahen.
Vielleicht einfach beantragen und schauen was passiert.
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Wenn dann könnte es im entsprechendem Bezirkstarifvertrag geregelt sein.
Wieso sollten arbeiten an einem Holzspalter zuschlagspflichtig sein?