Erschwerniszuschlag Bestandsaufnahme Kriechkeller
#1

Hallo Zusammen,

weiß jemand ob im folgenden konkreten Fall ein Anspruch auf Erschwerniszuschlag vorliegt:

In unserer Kommune musste an einer Liegenschaft (BJ 1958 - 2007) der Bestand der Heizungsrohrleitungstrassen aufgenommen werden.
Hintergrund ist eine energetische Sanierung mit notwendigem hydraulischen Abgleich des Heizungsnetzes.
Dazu war die Aufnahme der Rohrleitungsdimensionen sowie der Einstellwerte von Ventilen erforderlich. Für die Aufnahme der Rohrleitungsquerschnittes musste die Isolierung in Teilbereichen aufgetrennt und mit einer Schieblehre vermessen werden.

Die Rohrleitungstrassen sind im "Kriechkeller" verlegt, wie auch sämtliche anderen Gewerke. 
Die lichte Höhe beträgt ca. 1,40 m. Um verschiedene Raumwinkel zu erreichen mussten Trassen unterkrochen werden.
Der Boden ist durchgängig uneben, sandig und staubig. In allen Kriechkellern der Liegenschaft sind Rattenfallen aufgestellt 
und Giftköder ausgelegt. Auf den isolierten Rohrleitungstrassen liegen zum Teil die Exkremente der Ratten.
Offene, zerbrochene Schmutzwasserkanäle belasteten während der Arbeiten die Atemluft mit Kanaldämpfen.

Die oben beschriebenen Arbeiten wurden mit Vollschutzanzug und mit Atemmaske durchgeführt. 

Die Bestandsaufnahme wurde von einem Sachbearbeiter für Gebäudetechnik (Ingenieur) durchgeführt.

Vorab vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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