Besitzstand Erschwerniszuschlag?
#1

Hallo,

ich arbeite bei einer Feuerwehr und im Rettungsdienst und bin unheilbar chronisch erkrankt. Ich habe 2 Fragen:

1) Besitzstand Erschwerniszulage

Unsere Kommune zahlt uns eine Erschwerniszulage. Mal angenommen ich kann die Tätigkeit, die ich im übrigen jetzt 24 Jahre schon mache, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und werde innerbetrieblich versetzt wegen Behinderung (BEM Programm), kann mir der Arbeitgeber diese Zulage dann wegnehmen bzw. gibt es bei Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen dann eine Ausgleichzahlung? Die Wechselschichtzulage wird mir genommen, das ist für mich noch klar. Aber das würde für mich bedeuten, Erschwerniszuschlag rund 128 Euro, Wechselschichtzulage 105 Euro und DuZ ca. 150 Euro steuerfrei. Macht im Monat ca. 250 -300 Euro netto weiniger aus. Ich finde das nicht fair, weil ein behinderter Mensch doch keine Nachteile haben sollte.

2) Kündigungsschutz

Da ich ein übergeleiteter BAT ler bin und der Stichtag Oktober 2005 war, damals hatte ich schon 14 Jahren bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet und war 36. Die Gewerkschaft regelte doch damals die Unkündbarkeit bis zu dem Stichtag bzw. wenn die Vorausetzungen in den nächsten 5 Jahren erreicht werden. Das heißt bis Oktober 2010 hätte ich alle Voraussetzungen für die Unkündbarkeit geschafft. Nur kann ich das mit der 5 Jahresregelung nirgendwo nachlesen, aus dem Prospekt, welches ich von der Gewerkschaft damals bekommen hatte.

Gruß
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