Erschwerniszuschläge
#1

Moin,

ich arbeite für den Zweckverband Lußhardt, meine Frage lautet: "Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Erschwerniszuschläge zu zahlen?''
Oder erfolgen die Zuschläge auf freiwilliger Basis?
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#2

Wenn der TV-V zur Anwendung kommt, dann müssen für die zuschlagspflichtigen Arbeiten auch Erschwerniszuschläge gezahlt werden. Welche Arbeiten zuschlagspflichtig sind, wird landesbezirklich festgelegt, also in diesem Fall in Baden-Württemberg.
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