Erschwerniszuschläge
#1

Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wo ich genaue Informationen für die Erschwerniszuschläge der Bauhofmitarbeiter finde.
Wir bezahlen unseren Mitarbeitern aktuell keine Zuschläge, was die Prüfung bemängelt hat. Lt. §19 TVöD Abs. 3 sind wir demnach nicht verpflichtet.
Zitieren
#2

Was für eine Prüfung hat dies mit welcher Begründung bemängelt?

Greift ein bezirklicher Tarifvertrag mit Regelungen zu Zuschlägen? Sonst gelten die alten Tarifverträge weiter (§ 23 (1) Satz 1 TVÜ-VKA).
Zitieren
#3

Hat schon jemand Strafanzeige gegen die zuständigen Personen die die Zuschläge unterschlagen gestellt? Sollte man schnellstens machen. Es kann doch niemand wirklich glauben, dass die Rechtsfolge des § 19 (3) TVöD dazu führt, dass tariflich vereinbarte Zuschläge nicht zu bezahlen sind. Zumal es in den früheren tariflichen Regelungen ähnliche Ausschlussgründe gab. Diese also schon berücksichtigt sind.
Zitieren
#4

(22.02.2022, 14:33)Gast schrieb:  Hat schon jemand Strafanzeige gegen die zuständigen Personen die die Zuschläge unterschlagen gestellt? Sollte man schnellstens machen. Es kann doch niemand wirklich glauben, dass die Rechtsfolge des § 19 (3) TVöD dazu führt, dass tariflich vereinbarte Zuschläge nicht zu bezahlen sind. Zumal es in den früheren tariflichen Regelungen ähnliche Ausschlussgründe gab. Diese also schon berücksichtigt sind.

Dazu muss es erst einmal berufsunübliche Erschwernisse geben.
Zitieren
#5

Wenn eine prüfende Stelle etwas festgestellt hat spricht einiges dafür, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Es reicht die Erfüllung der in dem fortgeltenden Tarifvertrag (oder neuen Bezirkstarifvertrag) geregelten Sachverhalte. Die wurden wohl gar nicht betrachtet sondern einfach in falscher Anwendung des § 19 (3) TVöD gar nicht geprüft. Zumindest Schadensersatz gegen die zuständige Person könnte man versuchen. Dafür greift dann auch nicht die tarifliche Ausschlussfrist.
Zitieren
#6

Wir bezahlen nach dem TVöD und werden natürlich die Erschwerniszulage bezahlen. Ich möchte nur wissen, ob es irgendwo eine genauere Erklärung hierfür gibt. Im §19, Abs. 2 treffen die Punkte a - e auf unsere Bauhofmitarbeiter nicht zu.
Zitieren
#7

(23.02.2022, 09:25)Gast schrieb:  Wir bezahlen nach dem TVöD und werden natürlich die Erschwerniszulage bezahlen. Ich möchte nur wissen, ob es irgendwo eine genauere Erklärung hierfür gibt. Im §19, Abs. 2 treffen die Punkte a - e auf unsere Bauhofmitarbeiter nicht zu.
Die Antwort steht in euerem landesbezirklichen Tarifvertrag. In der Regel wird es im Bereich Bauhof aber keine Arbeiten die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten geben.
Zitieren
#8

Es greift keine tariflich verpflichtende Regelung gem. TVÖD und eine landesbezirkliche Regelung gibt es nicht.
Es ist also die freie Entscheidung der Kommune.

Was hat genau hat denn die prüfende Stelle vorgeschlagen??
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Erschwerniszuschläge TVöD NRW
- Erschwerniszuschläge öffentlicher Dienst Straßenunterhalt
- Erschwerniszuschläge

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers