Guten Tag,
habt Ihr Bedenken, wenn ein Ersatzmitglied nach dem LPVG NRW als Suchtbeauftragte benannt wird?
Vorab danke für Infos.
Hallo Gast
Eigentlich nicht! Hast du da Bedenken? Wenn ja welche?
MfG SB
Absolut keine Bedenken - wenn sich der PR schulen lässt - die Aufgabe ist sehr anspruchsvoll.
Habe Bedenken, weil wir in das Direktionsrecht des AG "eingreifen" und das Ersatzmitglied steht an hinterster Stelle einer zuvor gewählten Liste und wird somit nicht an Personalratssitzungen teilnehmen (bspw. kein besonderer Kündigungsschutz).
Direktionsrecht??? Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Ersatzmitglied??? Ihr müsst PR Arbeit und Suchtbeauftragtenarbeit sowieso streng trennen.