Ersatzbeschaffungen Kameralistik
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Veranschlagung von Ersatzbeschaffungen von beweglichen Gütern bei der Kameralistik. Wann wird die Ersatzbeschaffung im Vermögens- und wann im Verwaltungshaushalt veranschlagt? Dazu habe ich schon mehrere Meinungen gehört.

1. Ganz normal nach der 410,00 € (netto) Grenze. Ist der Betrag drunter = Verwaltungshaushalt, ist der Betrag drüber = Vermögenshaushalt

2. Ersatzbeschaffungen werden, auch wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten über 410,00 € (netto) liegen, im Verwaltungshaushalt veranschlagt, wenn das zu ersetzende Anlagegut noch nicht vollständig abgeschrieben wurde. Wurde es bereits vollständig abgeschrieben und liegt über 410,00 € (netto) wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt.

3. Wenn das zu ersetzende Anlagegut erheblich besser ist als das alte, wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt, sonst im Verwaltungshaushalt (410,00 €-Grenze beachten).

Welche der drei Aussagen stimmt, bzw. wie genau werden Ersatzbeschaffungen veranschlagt?
Bei Variante 2 und 3 könnten theoretisch auch z. B. der Ersatz von Autos (oder andere teurere Anlagegütern) im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden. Ist dies so richtig?

Vielen Dank!
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