Erneute Dienstunfähigkeit bei erfolgloser Reaktivierung
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Sollte bei erneuter gesundheitlicher Verschlechterung nach Reaktivierung wiederum eine Dienstunfähigkeit eintreten, also erneute Versetzung in den Ruhestand, wie wird das Ruhegehalt dann berechnet? Zählen die Zeiten des ersten Ruhestands mit, in welchem Umfang?
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