Mein Mann ist Ortsvorsteher und an Krebs erkrankt. Momentan kann er seinen Pflichten nicht nachkommen. Die Stadt verlangt nun eine zu Ruhelegung des Amtes von mir. Da wir aber noch nicht genau wissen, wie lange er ausfällt, werde ich auch kein Schreiben an die Stadt senden.
Welches Bundesland? Davon hängt das anzuwendende Recht ab.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Kommune einen Ortsvorsteher zwingen kann, bei Krankheit sein Amt abzugeben. Es sind ja üblicherweise politische Ämter, in die man gewählt wird.
Wir sind in Baden Württemberg. Der Stellvertreter des Ortsvorstehers möchte für seine nun, vorübergehenden Aufgaben, ebenfalls eine Entschädigung. Die Stadt möchte, dass ich ein Schreiben verfasse, dass mein Mann sein Amt nieder legt. Momentan ist er wirklich in keiner guten Verfassung und kann, so denke ich, keine richtige Entscheidung treffen. Ich werde meinem Mann den Vorfall melden.
Ich denke der Gemeinde geht es um die Aufwandsentschädigung an Ihren Mann, die sie vermutlich sparen möchte. Ihr Mann sollte ganz in Ruhe überlegen, wie er mit seinem Amt verfahren möchte. Er muss sich nicht unter Druck setzen lassen, sein Amt kurzfristig niederzulegen, wenn er es eventuell weiter ausüben will.