Erholungsurlaub
#1

Ich habe aus einer Abordnungszeit an eine Behörde noch 21 Tage Resturlaub. Durch eine Elternzeit wurde die Abordnung vorzeitig beendet. 
Muss der Urlaub, wenn ich nach der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehre, in den Ferien genommen werden?
So lautet die Antwort der RlschB

Mit freundlichen Grüßen
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