Erhöhungsstunden: Berechnungsgrundlage Sonderzahlung
#1

Hallo zusammen,

werden die Erhöhungsstunden in der Berechnungsgrundlage für die Sonderzahlung (Durchschnitt Juli, August, September) mit einbezogen? Vielen Dank für die Antwort.
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Welche Erhöhungsstunden sind gemeint?
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#3

Ich bin nicht der Fragesteller, aber ich vermute gemeint sind die freiwilligen bis zu 3 Stunden/ Woche Erhöhungsstunden nach TVöD ab 2026. Meines Wissens ist dazu noch nicht bekannt, ob dieses Geld in den Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung einfließt. Die neue Fassung des TVöD ist noch nicht veröffentlicht.
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#4

(01.09.2025, 15:19)Gast schrieb:  ... Die neue Fassung des TVöD ist noch nicht veröffentlicht.

Doch, hier:
https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifv...nien/vka-1
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