Erfahrungen Allgemeine Innere Verwaltung?
#1

Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure Meinung/Rat hören.
Ich habe die Möglichkeit zwischen mehreren Ausbildungsstellen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Mittlere Beamtenlaufbahn (bei einer Bezirksregierung, einem Kreis und einer Stadt)) zu wählen und kann mich nicht entscheiden.

Deswegen würde ich gerne von Insidern wissen, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Verwaltungen Eurer Meinung nach haben.
Vor allem wo die Aufstiegschancen, nach der Ausbildung, höher sind, würde mich diesbezüglich interessieren.

Über eine Entscheidungshilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und lieben Gruß
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#2

Was Aufstiegschancen angeht sind die in einer großen Behörde sicher größer als in einer kleinen Gemeinde. Schon weil es da mehr Stellen gibt. Ich selbst arbeite bei einem Kreis und finde da gut, daß es sehr unterschiedliche Bereiche gibt. Ich war schon im Gesundheitsamt, KFZ-Zulassungsstelle, Umweltamt und jetzt im Jobcenter. Auf jeder Stelle hatte ich mit einem völlig anderen Gebiet zu tun. Wenn ich jetzt keine Lust mehr auf Arbeitslose habe, kann ich mich bei freier Stelle in ein anderes Amt bewerben und habe nie wieder was mit Arbeitslosen zu tun. Und das, ohne den Arbeitgeber zu wechseln.

Kreis und Stadt zahlen im übrigen besser als das Land, die Tabellenentgelte sind höher oder zumindest gibt es mehr Stufen und damit am Ende ein höheres Gehalt als beim Land.

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#3

Hallo Katharina!
Danke für deine Antwort. Kannst du mir sagen, inwieweit es mehr Stufen bei Kreis und Stadt gibt?
In der Besoldungsgruppe A6, in der ich nach der Ausbildung einsteigen würde, gibt es 9 Stufen und das ist ja für alle Behörden identisch oder?
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#4

Der TVL endet in den meisten Gehaltsgruppen bei Stufe 5 und meines Wissens sind die Beträge auch niedriger. Bei den Kommunen gibt es in vielen Gehaltsgruppen noch eine 6. Stufe. Ich rede allerdings von Angestellten, nicht von Beamten. Was Beamte angeht gilt für Kommune und Land das gleiche, da für Kommunalbeamte das Landesgesetz gilt.
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#5

Ich frage mich auch, ob die Arbeit bei einer Bezirksregierung anstrengender und unpersönlicher ist, als bei einer Stadt oder einem Kreis und wie viel man tatsächlich bei einer Bezirksregierung mit Kunden (Bürgern) zu tun hat. Vielleicht hat jemand schon mal bei einer Bezirksregierung gearbeitet und arbeitet jetzt bei einer Stadt oder anders herum und weiß dazu genaueres.

Liebe Grüße
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#6

Ach so, was mir noch einfällt. Hier in Nds. sind Bezirskregierungen abgeschafft worden. Ich weiß nicht, wie die Pläne in anderen Bundesländern sind hinsichtlich Auflösung von den Bezirksregierungen, sofern es sie noch gibt.
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#7

Länder zahlen zu schlecht, wenn dann Bund oder Kommune. Auch deren Lohnerhöhungen sind mickerig und kümmerlich. Vergiss nicht, dass das ein Leben lang Einfluss auf deine eh schrumpfende Rente hat.

Länder stellen auch oft befristet ein und bilden über Bedarf aus.

ich würd sowieso nur noch gehobenen Dienst nehmen und mich nur noch dafür bewerben, dass andere ist oft eine beurfliche Sackgasse.

bei den Ländern sind oft nur Stellen im Niedriglohnsegment bis E6
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#8

Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher ob ich es richtig verstanden habe.
Aber es handelt sich hierbei um die Beamtenlaufbahn und ich dachte da verdienen alle gleich...egal welche Behörde, auf die Besoldungsgruppe und die Stufe kommt es an oder?
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#9

Bei den Beamten gibt es nur Unterschiede zwischen den Ländern und dem Bund. Als Kommunalbeamtin gehörst du zu den Beamten, die von den Ländern bezahlt werden. Die Besoldungstufen beim Kreis/der Stadt oder der Bezirksregierung sind die Gleichen.

Die hier genannten Unterschiede beziehen sich auf den TVöD und den TV-L; das sind die maßgebenden Tarifverträge für die tariflich Beschäftigten im öffentl. Dienst. Als Beamtin bekommst du später auch keinen Rente sondern eine Pension.
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#10

Danke das du auch hier geantwortet hast.
Also betrifft mich der Gehaltsunterschied als Beamte eh nicht? Da ich nicht tariflich beschäftigt bin.

Liebe Grüße
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#11

Für dich als Beamtin gibt es diese Unterschiede nicht, so lange du im Land NRW tätig bist.
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