Vor 5 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine Aussage zum Thema Stufen zuordnung.
Bin im Bereich Versorgung als Kantinenführerin tätig EG, stehe kurz vor der Wirtschaftsfachwirt Prüfung, aufgrund meiner 11 Jährigen Erfahrung als Office-Manager in Hotel wurde ich zur Prüfung als Wirtschaftsfachwirtin bei der IHK zugelassen.
Jetzt frage ich mich zum Thema Stufen zuordnung, dies müsste doch im TV-V als förderliche Zeiten angepasst sein?
Was sagen Sie Stufe 2 oder 3?
Wenn ich die Logik des TV-V richtig interpretiere könnte die Stufen zuordnung wie folgt aussehen.
Arbeitsbeginn in EG 5/2 nach 12 Monaten in EG/3
Diese würde in meinem konkreten Fall zur Frage Equalpay wie folgt aussehen:
Nach 10 Monaten 1:1 angleichen des Stammpersonal in
EG5/2 nach 12 Monaten EG5/3?
Wie sehen Sie das?
Herzliche Grüße
ich bitte um eine Aussage zum Thema Stufen zuordnung.
Bin im Bereich Versorgung als Kantinenführerin tätig EG, stehe kurz vor der Wirtschaftsfachwirt Prüfung, aufgrund meiner 11 Jährigen Erfahrung als Office-Manager in Hotel wurde ich zur Prüfung als Wirtschaftsfachwirtin bei der IHK zugelassen.
Jetzt frage ich mich zum Thema Stufen zuordnung, dies müsste doch im TV-V als förderliche Zeiten angepasst sein?
Was sagen Sie Stufe 2 oder 3?
Wenn ich die Logik des TV-V richtig interpretiere könnte die Stufen zuordnung wie folgt aussehen.
Arbeitsbeginn in EG 5/2 nach 12 Monaten in EG/3
Diese würde in meinem konkreten Fall zur Frage Equalpay wie folgt aussehen:
Nach 10 Monaten 1:1 angleichen des Stammpersonal in
EG5/2 nach 12 Monaten EG5/3?
Wie sehen Sie das?
Herzliche Grüße


