Entschädigung für 3-wöchige Kinderbetreuung !?
#1

Hallo,

von meiner Freundin ist die Mutter in das Krankenhaus gekommen und konnte nicht mehr sorgen für ihre kleine Tochter. Da es keine weiteren Verwandten gibt haben wir sie, trotz Uni und Arbeitsstress zu uns genommen für drei Wochen. Da meine Freundin für wichtige Prüfungen lernen musste, habe ich mich die meiste Zeit auf die Schwester aufpassen müssen.
Gibt es für mich die Möglichkeit einer finanzielle Entschädigung?

Danke, Steffen
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#2

Hallo Steffen,

sofern die Mutter Deiner Freundin privat oder gesetzlich krankenversichert ist sorgt diese normalerweise für eine Haushaltshilfe und zahlt auch Euch auch eine Aufwandsentschädigung. Wendet Euch also schnellstmöglich an ihre Krankenversicherung.

Nur wenn die Mutter nicht krankenversichert ist, könnte das Sozialamt für diese Leistungen zuständig sein.

Viele Grüße

Andrea
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#3

Liebe Andrea,

die Krankenversicherung übernimmt nur Haushaltshilfe, wenn das Kind zu Hause bleibt. Wir jedoch haben es für diese Zeit mit nach Süddeutschland genommen. Deswegen will die Krankenversicherung nichts übernehmen.
Also melde ich mich jetzt bei dem Jugendamt, oder wie wird das laufen ?

Danke, Steffen
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#4

Hier dürfte das Jugendamt am Wohnort des Kindes zuständig sein. Dort sollten Sie kurzfristig anrufen und auch schriftlich eine Unterstützung beantragen. Die infrage kommende Leistung ist meines Wissens "Tageskinderpflegegeld" (§ 23 SGB III - Förderung in Kindertagespflege).
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#5

Vielen Dank,
aber man hätte laut Sozialamt direkt als die Mutter ins Krankenhaus kam (da denkt man doch nicht an sowas) die Sache beantragen müssen (mit ärztlicher Verordnung). Im Nachhinein ist das leider nicht mehr möglich.

Steffen
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