23.09.2013, 11:54
Vom Amt ist die Kostenkalkulation 2014 für die KITA vorbereitet worden.
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.
Hat jemand Erfahrung damit?
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.
Hat jemand Erfahrung damit?