Entgeltverhandlungen KITA
#1

Vom Amt ist die Kostenkalkulation 2014 für die KITA vorbereitet worden.
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.

Hat jemand Erfahrung damit?
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#2

Hallo,

schreibst Du als beitragspflichtiges Elternteil, als Träger einer KiTa oder jemand anderes? Mir scheint, dass Deine Frage ohne nähere Infos nicht richtig beantwortet werden kann bzw. wichtige Details fehlen.

Grundsätzlich sind -zumindest in NDS- GWG Anschaffungen für Gegenstände, die unter 150 € kosten. Diese werden daher nicht abgeschrieben und landen direkt in der doppischen Ergebnisrechnung. Handelt es sich beim Betrag von 400 € evtl. um mehrere Gegenstände, die zudem wg. "Sofortabschreibung" nicht in die Abschreibungsberechnung einfließen?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Ich schreibe als Vertreter der Gemeinde (Gemeinde ist Träger der KITA). Die 400,00 EUR Grenze resultiert aus dem Gesetz (Geringwertige Wirtschaftsgüter Anschaffung zw. 150 und 400 EUR können sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werde) Anschaffungen bis 150 EUR sind sofort abzugsfähig als Kosten. Anschaffungen über 400 EUr müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und fließen im Wege der jährlichen Abschreibung in die Kosten ein.
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#4

Hallo,

sofern es sich nicht um einen BgA mit besonderer Defizitausgleichsregelung handelt, müssen die investiven Anschaffungen (hier gem. Landesregelung > 400 €) in der Tat über die Nutzungsauer bzw. AfA ausgeglichen werden. Würde ich daher auch so sehen. Ansonsten würde der Betrag ja doppelt (einmal im Jahr der Anschaffung und einmal über bspw. bei 5 Jahren ND jährlich zu 1/5) einfließen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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