Entgeltstufe Zahnarzt Uniklinik Eingruppierung
#1

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen, die mir bis jetzt weder die Personalverwaltung noch sonst wer beantworten konnte.
Ich bin approbierter Zahnarzt und arbeite seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uniklinik. Nach meinem zahnmedizinischen Examen habe ich noch ein postgraduales Studium (Master of Public H ealth) angeschlossen. Dieses habe ich vollendet und mich danach an der Uniklinik beworben. Ich wurde genommen. Sicherlich auch im Hinblick auf mein Zusatzstudium.
Normalwerweise werden Zahnärzten die Anzahl an Jahren mit Berufserfahrung bei der Eingruppierung angerechnet. Mein Public H ealth Studium wurde mir jedoch nicht angerechnet, da es "keine Berufserfahrung" darstellt....

1. Frage: Ist das so korrekt? Oder müsste mir mein Zweitstudium angerechnet werden, wodurch ich in der Entgeltgruppe 1-2 Stufen höhergestuft werden müsste, anerkannt werden? Da es sich bei dem Studium ja eindeutig um eine berufsbezogene Thematik ging.

Jetzt haben wir ein Rundschreiben der Personalverwaltung bekommen, dass man Antrag zur Neufestsetzung der Eingrupierung stellen kann. Das würde auf der Änderung des TV-L zum 1.1.2012 basieren (§12). Leider finde ich die aktuelle Version des TV-L mit der Änderung zum 1.1.2012 nicht....

2. Frage: Wie sieht dieser neue §12 aus? Würde er ggf. eine vorberufliche Qualifikation - in meinem Falle das Zweitstudium - berücksichtigen?

Besten Dank vorab!
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#2

Moin,

da wird jetzt aber einiges in einen Topf geworfen. Es gibt Entgeltgruppen und innerhalb der Entgeltgruppen Erfahrungsstufen. Berufserfahrung wirkt sich auf Erfahrungsstufen aus. Mit dem TV L kenne ich mich nicht speziell aus (dies ist auch ein Kommunalforum, bei dem der TVöD eher Gegenstand ist). Ist es wie im TVöD geregelt, kann ich nachvollziehen, dass Studienzeiten nicht berücksichtigt worden sind (es zählt die Berufserfahrung, nicht die Ausbildung).

§ 12 regelt die Eingruppierung. Der § 12 wird Dir nichts nützen, die Entgeltordnung ist es, aus der sich am Ende die maßgebliche Eingruppierung ergibt. Dazu ist es dann entscheidend, ob Du als Zahnarzt oder aufgrund des Masters arbeitest und welche Tätigkeiten auszuüben sind. Die Entgeltordnung findet sich z.B. hier http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/c...assung.pdf.

Grüße
1887
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#3

Ja... genau das ist ja mein Problem, dass da einiges zusammen kommt.
Da der kaufmännische Direktor in seinem Rundschreiben zur Entgeldeinordnung auf das Personalwesen zur Information verweist, das Personalwesen jedoch lediglich bekannt gibt, dass es die Anweisung hat Mitarbeiter nicht in Sachen Entgeldeinordnung zu informieren, bin ich völlig planlos!
Das einzige was ich weiß, ist dass ich als Zahnarzt über zwei Tarifverträge laufe. Zum einen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zum anderen über den Tarifvertrag der Ärzte (TV-Ä). Bezüglich der Besoldung, gab bzw. gibt es anscheinend keine Unterschiede zwischen beiden Verträgen. Jetzt kam jedoch dieses Rundschreiben bezüglich der EIngruppierung im TV-L. Da steige ich einfach nicht mehr durch...

Ja, das mit der Berufserfahrung leuchtet mir ein. Jedoch war das Masterstudium ein qulifikationssteigerndes Zweitstudium und nicht Bestandteil der normalen zahnärztlichen Ausbildung.

@ 1887: Der Link zur Fernuni Hagen war leider erfolglos: "Das Dokument ist nicht vorhanden..."

Beste Grüße,
Ring
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#4

Moin,
(24.07.2012, 19:57)Ringo Starrr schrieb:  Das einzige was ich weiß, ist dass ich als Zahnarzt über zwei Tarifverträge laufe. Zum einen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zum anderen über den Tarifvertrag der Ärzte (TV-Ä). Bezüglich der Besoldung, gab bzw. gibt es anscheinend keine Unterschiede zwischen beiden Verträgen. Jetzt kam jedoch dieses Rundschreiben bezüglich der EIngruppierung im TV-L. Da steige ich einfach nicht mehr durch...
Also hast Du zwei Arbeitsverträge? Einen für ärztliche Tätigkeit und einen weiteren für die Tätigkeit mit der Masterqualifikation als Grundlage?
(24.07.2012, 19:57)Ringo Starrr schrieb:  Ja, das mit der Berufserfahrung leuchtet mir ein. Jedoch war das Masterstudium ein qulifikationssteigerndes Zweitstudium und nicht Bestandteil der normalen zahnärztlichen Ausbildung.
Es ist dennoch Ausbildungszeit.
(24.07.2012, 19:57)Ringo Starrr schrieb:  @ 1887: Der Link zur Fernuni Hagen war leider erfolglos: "Das Dokument ist nicht vorhanden..."
Googele nach Entgeltordnung TV-L (nicht Entgeldeinordnung - http://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt#Entgelt_und_Geld)

Grüße
1887
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#5

Nee ich habe einen Arbeitsvertrag. Als Zahnarzt an der Uniklinik können aber beide Tarifverträge zugrunde gelegt werden. Finanziell würde sich da aber wohl nichts ändern, egal welchen Vertrag man zugrunde legt.

Jetzt war ja nur die Frage, ob sich mit der Überarbeitung des TV-L eine günstigere Eingruppierung ergeben würde. Und ob es dann für mich relevant wäre oder nicht.
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