Entgeltgruppe als Straßenwärter mit Zusatzqualifikationen
#1

Als gelernter Straßenwärter bekommt man die Entgeltgruppe 5 ausbezahlt. Wenn man Zusatzqualifikationen macht, wie z.B. Ladekranführer oder Hubarbeitsbühne (Steiger). Mit welcher Entgeltgruppe ist man dann zu entlohnen?
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#2

In welchem Bundesland arbeitest Du? Die Eingruppierung von handwerklichen Tätigkeiten wird zum Teil auf Ebene der Bundesländer geregelt (landesbezirkliche Tarifverträge).
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#3

Ich bin aus Sachsen. Zu dem Berufsbild eines Straßenwärters gehört aber nicht die Pflege mit dem Steiger in den Bäumen.
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#4

(04.03.2023, 21:51)Ich schrieb:  Ich bin aus Sachsen. Zu dem Berufsbild eines Straßenwärters gehört aber nicht die Pflege mit dem Steiger in den Bäumen.

Da hast Du Recht. In sehr kleinen Bauhöfen sind die Mitarbeiter aber oft "Mädchen für alles". Auch wenn sie also eine Ausbildung als Straßenwärter abgeschlossen haben, sind daher oft auch berufsfremde Tätigkeiten zu erledigen. Ob man das gut oder schlecht findet, muss jeder für sich entscheiden.

Allerdings kann diese Flexibilität für den Mitarbeiter finanziell sogar von Nachteil sein. Denn wenn der Zeitanteil mit weniger anspruchsvollen Tätigkeiten zu groß ist, kann es passieren, dass man die Voraussetzungen für eine Eingruppierung oder Höhergruppierung im erlernten Berufes nicht erfüllt. Man sollte also besser vermeiden, minderwertige berufsfremde Tätigkeiten zu erledigen.

PS: Ich bin nicht der Fragesteller aus Beitrag 1.
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