Entgeltgruppe Baumkontrolleur
#1

Gibt es eigentlich eine konkrete Endgeldstufe für Baumkontrolleure?

Mittlerweile habe ich innerorts ca. 700 Bäume, die ich regelmäßig kontrolliere und begutachte. 
Das Programm Baumkontrolle GIS wurde ebenfalls in Eigenregie mit dem Baumbestand von mir angelegt und auf dem laufenden gehalten. 
Im Anschluß werden die Mängel mit einem Kollegen abgearbeitet, in Eigenregie. Desweiteren werden Kontrollen an öffentlichen Fahrradwegen und Wanderwegen durchgeführt, wie Sie gesetzlich vorgeschrieben sind, diese befinden sich auf einer Forstfläche von ca 200 Hektar. Diese Fläche wird ebenfalls von der Pflanzung bis zur Holzernte mit einem Kollegen bewirtschaftet, hinzu kommt die komplette Grünpflege in einer 5000 Einwohner Gemeinde, sowie Planung der Grünpflege in Eigenregie. Zudem bin ich auf dem Papier stellv. Bauhofleiter. Bin EG 5.
Wäre hier eingruppierungsmäßig mehr drin🤔
Danke für Antworten.
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#2

Im TVöD gibt es dazu meines Wissens nichts konkretes, aber in den landesbezirklichen Tarifverträgen kann dies geregelt sein.

BEISPIEL BAYERN:

Entgeltgruppe 7:
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit entsprechender Zusatzausbildung (wie z.B. FLLzertifizierter Baumkontrolleur, European Tree Worker, European Tree Technician) in der Tätigkeit als verantwortlicher Baumkontrolleur
  • Beschäftigte der EG 5 mit besonders hochwertigen Tätigkeiten.

Entgeltgruppe 8:
  • Fachagrarwirtin / Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung mit entsprechender Tätigkeit (u.a. Kalkulieren von Kosten für Baumsanierungen, Personaldisposition,  Kundenberatung und Gutachtenerstellung).

BEISPIEL NRW:

Entgeltgruppe 7
  • Forstwirte, Gärtner oder Fachagrarwirte, die selbständig und verantwortlich Maßnahmen zur Baumerhaltung durchführen; nicht erfasst werden Maßnahmen der "allgemeinen Pflege“ *) 
  • Gärtner oder Fachagrawirte, die aufgrund einer Zusatzqualifikation die Baumkontrollen durchführen

Entgeltgruppe 8
  • Forstwirte, Gärtner oder Fachagrarwirte, die selbständig und verantwortlich Maßnahmen zur Baumerhaltung durchführen; nicht erfasst werden Maßnahmen der "allgemeinen Pflege“

Also solltest Du in Deinen landesbezirklichen Tarifvertrag schauen. Falls es so einen in Deinem Bundesland nicht gibt, würde ich mal googeln oder bei der Gewerkschaft fragen, ob es schon Urteile zur Eingruppierung von Baumkontrolleuren gibt.
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