Entgeltgruppe
#1

Wer kann mir sagen was ein Hochschul-Absolvent München als Wirtschaftsinformatiker B.Sc. beim
Öffentlichen Dienst - DLZ München - allgemein verdient?

D h. Einstufung - Gehaltsgruppe - Einstiegsentgelt.

Orientierungshilfe !

Bin Wirtschaftsinformatiker B.Sc. (Doppelstudium - Wirtschaftswissenschaften und Informatik)

Wer kann mir aus Erfahrung Bescheid geben ?
Wer war in der selben Situation ??

Danke im Voraus !
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#2

Grundsätzlich ist weniger die Ausbildung entscheidend als die vertraglich zu vereinbarende auszuübende Tätigkeit.
Für Tätigkeiten im IT-Bereich sieht die Entgeltordnung zum TV-L eine Eingruppierung von Entgeltgruppe 6 bis 13 vor, je nach konkret auszuübender Tätigkeit.
So ergibt sich z. B. die Entgeltgruppe 10 für "Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit".
Siehe (dort Seite 129 ff.):
https://www.tdl-online.de/fileadmin/down...021_01.pdf

Als "Berufsanfänger" ohne "einschlägige Berufserfahrung" wird man dann der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet (§ 16 Abs. 2 TV-L), bei  Vorliegen solcher Berufserfahrung entsprechend höher im tariflich geregelten Rahmen. Im Einzelfall kann auch noch eine höhere Stufe aufgrund "förderlicher Zeiten" (z. B. bei nicht einschlägiger, aber "nützlicher" anderweitigen Berufserfahrung) stattfinden, ist dann aber "Verhandlungssache" (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L).

Die relevante Tabelle ist hier abrufbar:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/down...e_B_01.pdf
Das ergibt dann z. B. in Stufe 1 der Entgeltgruppe 10 ein monatliches Bruttoentgelt von 3.427,65 Euro.

Dazu käme dann noch bei einer Entgeltgruppe 10 eine einmalige Jahrsesonderzahlung von knapp 75 % eines solchen Entgeltes (§ 20 TV-L), siehe:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/down...T_2020.pdf

Möglich sind dann ggf. noch Zulagen:
Zur Personalgewinnung kann eine tarifliche Gewinnungszulage in Höhe eines bis zu 2 Stufen höheren Entgelts gezahlt werden (§ 16 Abs. 5 TV-L). Also im o. g. Beispiel dann ein Gesamtentgelt bis zu 3.930,82 Euro (das wären dann ca. 500 Euro Zulage monatlich). Bei einem Stufenaufstieg von Stufe 1 nach 2 (nach einem Jahr) würde dann aber auch im Regelfall die Zulage entsprechend abschmelzen.
In manchen Ländern wird auch eine außertarifliche monatliche IT-Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro gezahlt.
Beide (alternativen) Zulagen sind aber Verhandlungssache, hängen also vom eigenen Verhandlungsgeschick und vermutlich von der Anzahl der geeigneten (Mit-)Bewerber ab.
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#3

Möchte mich herzlich bedanken !
Gute, genaue und detaillierte Antwort mit Anhang zum Nachlesen.
Ist sehr gut !! Danke nochmals für diese Hilfestellung.
Trotzdem muß ich sagen - der öffentl. Dienst - 
sollte sich mit der Bezahlung - Gehalt / Entgelt / Besoldung -
an der Wirtschaft orientieren.
Die Einbußen an Bezahlung im Öffentl. Dienst gegenüber Wirtschaft
sind sehr groß.  Aufstiegsmöglichkeiten gering.
Auch bietet die Wirtschaft immer mehr dauerhafte Arbeitsplätze an
besonders in der IT-Wirtschaft.
Der öffentliche Dienst hat es sehr schwer gute Leute für wenig Geld
zu bekommen.
z.B. Entgeltgruppe  E10    6 Stufen (1-  6) dauert ca. 15 Jahre   nicht jährlich
Besoldungsgruppe  A10    9 Stufen (2-10) dauert ca.   9 Jahre   jährlich
nach Tabellen.
Nochmals vielen Dank an meinen Antwortschreiber/in !
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