Entgeltauszahlung bei Saisonangestellten (Freibad der Gemeinde)
#1

Ist es zulässig, das nur der Grundlohn in der Monatsabrechnung bezahlt wird und alle im Monat angefallen Zulagen wie Überstunden-, Feiertags- und Wochenendzulagen erst zwei Monate später abgerechnet werden? Dadurch ist für mich nicht nachvollziebar, ob mir alle Zulagen auch anspruchsgerecht ausgezahlt werden. Ferner gibt es keinerlei Angaben in meiner Lohnabrechnung, wie hoch mein eigentlicher Stundenlohn ist.
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#2

Ja.
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