Ich bin Lkw- und Baggerfahrer und Vorarbeiter und werde nach Entgeldgruppe 5 Stufe 6 bezahlt, meine Frage ist: Müsste ich eigentlich nach Entgeldgruppe 6 vergütet werden?
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Bei uns wurde der Kollege der Straßenbauarbeiten, Baggerarbeiten macht und Winterdienst mit Lkw fährt mit EG 5 bewertet.
Die Teiltätigkeiten wie Baggerarbeiten und Lkw fahren bewertete der Prüfer auch mit EG 5.
E 5. Kommen jetzt noch Tätigkeiten, die sich von den o.g. unterscheiden (z.B. verwalterische Tätigkeiten, unterstellte Mitarbeiter als stv. Bauuholeiter anleiten o.ä.) können aus gründliche Fachkenntnisse auch vielseitige Fachkenntnisse sein bzw. diese werden gefordert.
Da es sich jedoch um normale Bauhofarbeiten handelt, wird es bei der E 5 bleiben.