Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung - Mutterschutz
#1

Liebes Forum,

ich habe folgende Frage:

Ich bin Beamtin in Baden-Württemberg.
Konkret geht es um die Situation, dass ich aus der Elternzeit des 1. Kindes in Mutterschutz gehen möchte.

In einem Merkblatt des Landesamt für Besoldung wird zum Thema "Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit" ausgeführt, dass aufgrund von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der Ministerrat am 17. Juli 2012 Vorgriffsregelungen zur Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) beschlossen hat, die bisherige Regelung dahingehend zu ändern, dass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote gemäß Mutterschutz möglich ist.

Zum Thema Besoldung heißt es "Für die Zeit des Beschäftigungsverbots besteht dann wieder ein Anspruch auf Besoldung im Beschäftigungsumfang vor Beginn der Elternzeit."
Dies verstehe ich so, dass ich, wenn ich während der Elternzeit (EZ) für das 1. Kind erneut schwanger werde, die EZ vorzeitig beenden kann und während des Mutterschutzes die Besoldung im Umfang wie vor der EZ erhalte. Stimmt dies?

Es wird bei uns die Möglichkeit angeboten, während der EZ in Teilzeit (TZ) zu arbeiten. Wie verhält sich die obige Regelung, wenn ich zeitweise während der EZ in Teilzeit arbeite?
Wenn ich die EZ beende, beende ich doch auch die TZ in EZ, da ich diese ja
gekoppelt beantragt habe. Oder wird hier die TZ maßgeblich für die Bezüge während des Mutterschutzes?
Eine "Benachteiligung" aufgrund der Tatsache, dass in TZ in der EZ beim Dienstherrn gearbeitet wird, erscheint mir aber auch nicht "logisch".

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Grüße,
Julie
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#2

Hallo,

dieses Thema von Julie ist zwar schon ein paar Jahre her. Da hier aber bisher niemand geantwortet hat und sich mir aktuell genau die gleichen Fragen stellen, würde ich es gerne wieder aufleben lassen.

Meine Sachverhalt zum obigen Beitrag:
EZ 1. Kind vorzeitig beendet zum Beginn Mutterschutz 2. Kind. Bis Ende EZ 1. Kind Teilzeit tätig in Elternzeit. Vor Geburt 1. Kind Vollzeit tätig.

Meine Fragen:
- Wird für die Berechnung der Besoldung während Mutterschutz 2. Kind die Besoldung aus der Teilzeitbeschäftigung während EZ (in meinem Fall auf der gleichen Stelle wie vor der Elternzeit) herangezogen oder die Besoldung aus der Vollzeitbeschäftigung vor Geburt des 1. Kindes?

Ich kenne einen ähnlichen Fall, bei dem die Mutter die 100 % Besoldung von vor Geburt des Kindes bekommt, allerdings war sie nicht TZ tätig während der EZ. Zudem konnte meine Lohnbuchhaltung dieses Thema bisher selbst nicht beantworten.

Auch ich hoffe daher, Sie können mir weiterhelfen!

Grüße,
S.
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#3

Hallo! 

Ich bin zwei Mal aus der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung erneut in Mutterschutz (mit Kind 2 und dann später mit Kind 3) gegangen.

Für die Berechnung der Besoldung während des Mutterschutz wurde die Besoldung aus der Zeit vor dem 1. Kind (damals Vollzeit) herangezogen. 
(Bundesland BY) 


Grüße von 3-kind-mama
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