Elterngeld beim 2. Kind / Beschäftigungsverbot
#1

Hallo zusammen!

Als Krankenschwester würde ich direkt ins Beschäftigungsverbot kommen. Ich stelle mir die Frage wie das Elterngeld aussieht beim 2. Kind.

Angenommen:
Wärend der  zweijährigen Elternzeit des 1. Kinds mit Elterngeldplus würde ich im Monat 18 erneut schwanger werden mit dem 2. Kind. Läuft das Basiselterngeld dann weiter bis zum letzten Monat oder komme ich erneut ins Beschäftigungsverbot, wenn ich meinen Arbeitgeber erneut informiere über die 2. Schwangerschaft?

Gibt es sonst noch Dinge, die man beachten muss?
Über jegliche Tipps bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Lena
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