Elektrogeräte in Flüchtlingsunterkünften
#1

Hallo, wie gehen andere Kommunen mit dem Thema "ungeprüfte Elektrogeräte" in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften um (Geräte, die die Bewohner selbst anschaffen). Sofern es Regelungen gibt, unterscheiden Sie zwischen Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünften? Ist die DGUV V3 anwendbar und einzuhalten?
Zitieren
#2

Gilt nicht die DGUV nur für "Arbeitsstätten"? Also dann nur für das Personal wie Wachschutz oder Hausmeister, z.B. von ihnen genutzte IT-Technik usw., nicht für die Bewohner und deren Geräte...
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort





 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst