Einwohnermeldeamt - Welche Eingruppierung steht mir zu?
#1

Hallo,

ich bin gelernte Bürokauffrau und seit über 25 Jahren in einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft, mit vier Mitgliedsgemeinden, im Einwohnermeldeamt tätig. In dieser Zeit hat sich mein Tätigkeitsfeld immer mehr vergrößert. 
  • alle melderelavanten Tätigkeiten (An-, Ummeldungen, etc.)
  • Personalausweis-, Reisepassausstellung, auch vorläufige 
  • Wahlsachbearbeitung
  • Beglaubigungen
  • Auskunftssperren
  • Kassenverwaltung für alle im Einwohnermeldeamt anfallenden Zahlungen (bar, EC und Überweisung/Rechnungsstellung)
  • Wohngeld
  • Führerscheinanträge
  • Schwerbehinderungsanträge
  • Ausstellung Parkausweis 
  • Sekretariatsarbeit, z.B. allgemeine Schreibarbeit, Sitzungslandungen, Plakaterstellung für Feste etc. 
  • Archivarbeit, z.B. Ablage Notariatsurkunden, Bauakten etc.
  • Telefondienst, verwalten der Telefonzentrale
  • Urlaubsvertretung für Gewerbe- Ordnungsamt, z.B. Gewebean-, -um- und -abmeldungen, vorübergehende Gaststättenerlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnungen
  • im Bereich IT: Unterstützung der Kollegen sowie Kommunikation und Lösungsfindung mit den Systemtechnikern
  • Homepage erstellen und betreuen 

Seit meiner Einstellung bin ich in E5 eingruppiert, hier stehe ich aktuell in Stufe 6. 

Welche Eingruppierung würde mir bei den genannten Tätigkeiten eigentlich zustehen?
Habe ich Chancen auf eine Höhergruppierung aufgrund meiner langjährigen Erfahrung oder muss ich zwingend einen Aufstiegslehrgang absolvieren?
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#2

Unglaublich, dieses riesige Aufgabengebiet. Ich bewundere immer wieder die Mitarbeiter in kleinen Kommunen. Ich könnte das nicht.

Leider wird diese unglaubliche Vielfalt der Tätigkeiten im TVöD wenig honoriert, denn es kommt in den meisten Entgeltgruppen nur darauf an, wie die schwierigsten 50 % der Arbeitszeit ausfallen (in Form von Arbeitsvorgängen). Du musst also Arbeitsvorgänge bilden und diese zeitlich einschätzen, dann sieht man weiter. Entgeltgruppe 5 finde ich jedenfalls eindeutig zu wenig.

Bis Entgeltgruppe 9a kannst Du meines Wissens auch in Bayern kommen ohne Verwaltungslehrgang.
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