Einweisung statt Kurantrag
#1

Liebe Forenfreunde,
ich bin seit einigen Monaten wegen Mobbings in psychologischer Behandlung. Mein Arzt sagte, dass eine stationäre Behandlung / Therapie sehr hilfreich bzw. notwendig wäre. Ich könne einen Kurantrag stellen , was aber oft langwierig sei, oder er könne mich in eine solche Einrichtung (eine Art Fachklinik für Psychologie) auch einweisen. Letzteres würde innerhalb weniger Tage losgehen.
Ist eine solche Einweisung wirklich möglich ? Oder bekomme ich dann Aerger mit Dienstherr (langes Fernbleiben ohne gelben Zettel) oder wegen der Kosten mit Beihilfestelle und PKV? Kuren habe ich bei der PKV nicht mitversichert, ich möchte natürlich nicht auf den Kosten hängen bleiben. Weiter stellt sich die Frage, ob ich die Kosten vorfinanzieren muss.
Danke
Günther
Zitieren
#2

Dies wird als stationärer Krankenhausaufenthalt gezählt und wird so abgerechnet.Eine Bestätigung der Krankenkasse muss allerdings erfolgen, also einmal Rücksprache mit der Krankenkasse halten.
Ich habe es so erlebt, dass sich die Krankenkasse an die Beihilfestelle gehalten hat. Alles Gute
Zitieren
#3

Also für mich stellt sich da die Frage, ob man die angefallenen Behandlungskosten evtl. den Mobbern in Rechnung stellen sollte.
Zitieren
#4

(03.04.2011, 08:40)Gast schrieb:  Also für mich stellt sich da die Frage, ob man die angefallenen Behandlungskosten evtl. den Mobbern in Rechnung stellen sollte.

Ein guter Gedanke, leider praktisch nicht umsetzbar. Icon_mad

Man muss es einem Mobber erst mal zweifelsfrei nachweisen,
daran scheitert es fast immer.
Selbst wenn es nachgewiesen wird, gibt es in Deutschland keinen Straftatbestand Mobbing... LEIDER

Viel mehr als den Mobbing Vorgang unterbrechen, gelingt fast nie!
Eine Genugtuung für den gemobbten gibt es für gewöhnlich nicht.

Es ist und bleibt einfach fies!

Grüße und gute Besserung
Marcus
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers