Mein Vater hat jetzt das Problem, daß in Berlin der Geburtsort Freiburg/Schlesien nicht eingetragen wird sondern die polnische Bezeichnung. Geburtsdatum ist der 8.8.45
Aussage der Leiterin wir sollen den Punkt 4.1.5.1 weiter lesen. Nun heißt Freiburg aber seit dem 13. Jahrhundert so, also deutlich vor 1933.
Welcher Rechtsverstoß wäre denn vorwerfbar? Da beim Bürgeramt keine Einsicht vorliegt die richtige Eintragung im Pass zu hinterlegen.
Für mich (Standesbeamter und Leiter Meldebehörde) wäre die Sache klar: Ich würde "Freiburg/Schlesien" eintragen. Bei Orten, für die es eine "allgemein übliche" deutsche Bezeichnung gibt, soll diese verwendet werden. Wenn ein Deutscher mit deutscher Volkszugehörigkeit in einem früher deutschen Ort geboren wurde, ist dies in jedem Fall zu bejahen; außer in Berlin (was soll man von den dortigen Behörden auch erwarten) wäre das vermutlich nirgendwo ein Diskussionsthema. Zudem wird immer wieder in Rundschreiben um besondere Sensibilität in diesem Zusammenhang gebeten.
Zudem: Wenn ein Deutscher in Neapel geboren wurde, trage ich ja auch nicht "Napoli" ein. Ein anderer Fallliegt vor bei einigen Orten, die seit jeher polnisch waren, im 3. Reich annektiert wurden und dann "arische" Ortsnamen erhalten haben. Diese völkerrechtlich illegalen Ortsnamen sind aus gutem grund nicht eintragbar.
Das "richtige" Vorgehen ist aber nur ein einer Verwaltungsvorschrift geregelt, nicht aber in einem Gesetz. Verwaltungsvorschriften sind nur "interne" Anweisungen, wie nachgeordnete Behörden einen bestimmten Sachverhalt handhaben sollen, entfalten aber keine Außenwirkung, so dass man sich als Bürger nicht darauf berufen kann. Direkt falsch ist die Eintragung des polnischen Namens nicht; die Stadt heißt ja tatsächlich so. Man kann also nur an die Vernunft appellieren (was in Berlin schwierig sein dürfte...) oder evtl. noch darauf verweisen, dass im Eheeintrag garantiert auch der deutsche Ortsname steht (die PassVwV verweist ja auf das Personenstandsrecht).
Diesen Beamten ist wohl nicht klar, dass es im polnischen Buchstaben gibt, die es im deutschen Alphabet nicht gibt.Wie wollen sie diese schreiben? Wie werden andere Beamte danach suchen? Was passiert, wenn die Polizei nach einen Peter Meier aus Danzig sucht im Pass aber Gdańsk steht?
Das selber gilt für die polnischen Weiblichen Namen. Eine Frau die einen Kowalski heiratet heisst nicht Kowalski sondern KowalskA. In Polen weiss das jeder,in D. aber nicht. Jetzt hat man aber Frauen den weiblichen Namen den es im deutschen nicht gibt aber auch bei eingdeutschen eingetragen. Wenn diese Frau in D. einen Jungen bekommt heisst dieser dann aber auch Kowalska, in Polen wird der Junge zu einer Lachnummer und die Polizei wird von einer Fälschung ausgehen...
Wenn Frau Kowalska eingebürgert wird, hat sie die Möglichkeit, nach Art. 47 EGBGB eine Angleichungserklärung abzugeben und ihren Namen in Kowalski zu ändern. Dann heißt ihr Sohn ebenfalls Kowalski. Daneben gibt es als Notnagel noch den § 1617f Abs. 1 BGB.
Das deutsche Namensrecht bietet äußerst vielfältige Möglichkeiten; die "Zielgruppe" muss sie nur auch nutzen (wollen).