Eintrag im Verbandbuch bei sogen. Bagatellverletzugen von Beamten
#1

Muss jeder Unfall/ Verletzung im Dienstunfall-Anerkennungsverfahren durch den Dienstherren festgestellt und an den Versicherungsträger gemeldet werden? Wie ist z.B. bei kleinen Kratzern, Schürfwunden oder leichten Prellungen zu verfahren? Reicht dort ein Eintrag im Verbandbuch?
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#2

Eine Unfallmeldung sollte  - aus verschiedensten Aspekten - immer erfolgen, egal wie geringfügig das Ereignis erscheint.
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#3

Ein Eintrag ins Verbandsbuch reicht aus, um spätere Ansprüche durchzusetzen, wenn es noch zu Komplikationen kommt.
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