Einstufung und Zulage
#1

Liebes Forum,

es geht um eine Stellenbewertung und ob zwischenzeitig Zulagen gewährt werden können.

Es handelt sich um einen Beamten auf Probe, der nach der Laufbahnprüfung in die A9 KW-Stelle eingewiesen wurde als "Platzhalter". Er soll sich "demnächst" auf seine Planstelle erneut bewerben. Er übt aber die Tätigkeiten seine zukünftigen Stelle schon seit der Ernennung aus.
Die Stelle, die er bekommen soll ist inhaltlich Datenschutz, It-Sicherheit, Digitalisierung. 

Nun ist schon über ein Jahr nichts passiert und er hat sich an den Personalrat gewendet, da er in der Luft hängt.
Konkrete Fragen waren: Wie ist die Stelle zu bewerten? Von ähnlich großen Kommunen mit gleichartigen Stellen haben wir Kenntnis, dass solche Stellen als A12 bewertet sind.
Falls dem so wäre, kann er, wenn er die Stelle innehat auch eine Zulage bekommen, da er höherwertige Tätigkeiten machen, als er eingestuft ist?

Evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.
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#2

Moin,

als Beamter auf Probe ist die Laufbahnprüfung doch noch nicht so lange her. Wie wäre es, sich erst einmal mit dem Beamtenrecht des zutreffenden und ungenannten Bundeslands zu beschäftigen und dann konkretere Fragen zu stellen?

Grüße 1887
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#3

Das betroffene Bundesland ist das Saarland.

Das SBEsG gibt Erschwerniszulagen und Stellenzulagen her.
Erschwerniszulagen sind hier meiner Meinung nach nicht zu gewähren, da es sich um keine Tätigkeit am Wochenende, zu späten Uhrzeiten ect. handelt.

Eine Stellenzulage kann für herausgehobene Funktionen vorgesehen werden gem. § 43 I SBesG. Sie dürfen 75 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe der Beamtin, des Beamten, der Richterin oder des Richters und dem Endgrundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht übersteigen.

Konkreter wäre die Frage nun: Was ist eine herausgehobene Funktion? Reicht das Innehaben und die Erfüllung von Aufgaben einer A12er Stelle aus, um eine Stellenzulage zu gewähren?
Und in diesem Fall darf auch nur 75 % bis zur nächsthöheren Besoldungsstufe, also A 10, aufgestockt werden.
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