27.10.2022, 09:00
Liebes Forum,
es geht um eine Stellenbewertung und ob zwischenzeitig Zulagen gewährt werden können.
Es handelt sich um einen Beamten auf Probe, der nach der Laufbahnprüfung in die A9 KW-Stelle eingewiesen wurde als "Platzhalter". Er soll sich "demnächst" auf seine Planstelle erneut bewerben. Er übt aber die Tätigkeiten seine zukünftigen Stelle schon seit der Ernennung aus.
Die Stelle, die er bekommen soll ist inhaltlich Datenschutz, It-Sicherheit, Digitalisierung.
Nun ist schon über ein Jahr nichts passiert und er hat sich an den Personalrat gewendet, da er in der Luft hängt.
Konkrete Fragen waren: Wie ist die Stelle zu bewerten? Von ähnlich großen Kommunen mit gleichartigen Stellen haben wir Kenntnis, dass solche Stellen als A12 bewertet sind.
Falls dem so wäre, kann er, wenn er die Stelle innehat auch eine Zulage bekommen, da er höherwertige Tätigkeiten machen, als er eingestuft ist?
Evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.
es geht um eine Stellenbewertung und ob zwischenzeitig Zulagen gewährt werden können.
Es handelt sich um einen Beamten auf Probe, der nach der Laufbahnprüfung in die A9 KW-Stelle eingewiesen wurde als "Platzhalter". Er soll sich "demnächst" auf seine Planstelle erneut bewerben. Er übt aber die Tätigkeiten seine zukünftigen Stelle schon seit der Ernennung aus.
Die Stelle, die er bekommen soll ist inhaltlich Datenschutz, It-Sicherheit, Digitalisierung.
Nun ist schon über ein Jahr nichts passiert und er hat sich an den Personalrat gewendet, da er in der Luft hängt.
Konkrete Fragen waren: Wie ist die Stelle zu bewerten? Von ähnlich großen Kommunen mit gleichartigen Stellen haben wir Kenntnis, dass solche Stellen als A12 bewertet sind.
Falls dem so wäre, kann er, wenn er die Stelle innehat auch eine Zulage bekommen, da er höherwertige Tätigkeiten machen, als er eingestuft ist?
Evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.