Einstufung nach Änderung Gehaltsgruppe
#1

Meine Gehaltsgruppe wird von derzeit S2 Stufe 4 auf S 4 geändert. Mir wurde mitgeteilt, dass mit Stufe 1 begonnen wird. Ist diese Einstufung korrekt? Ich arbeite seit 24 Jahren in der Kindertagespflege und habe alle nötigen Weiterbildungen absolviert. Bin also kein Einsteiger.
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#2

Was steht zur Anwendung eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
Wie erfolgt die Änderung vertraglich? Man bleibt beim bisherigen Arbeitgeber?
Werden geänderte Aufgaben übertragen?
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#3

Arbeitgeber bleibt, Aufgabenbereich von Eingewöhnung über tägliche Betreuung bis zu verwaltungstechnischen Aufgaben. Änderung erfolgt nach Neuausrichtung.
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#4

Soweit keine beidseitige Tarifbindung vorliegt, ist es möglich, einen Arbeitsvertrag mit Bezahlung nach S4 Stufe 1 zu vereinbaren. Ergebnis einer Höhergruppierung im TVöD wäre Stufe 4. Dies setzt aber voraus, dass entsprechende tarifliche Regelungen greifen. Deshalb kommt es auf dem Wortlaut der Arbeitsverträge ab.
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