Einstufung bei Neueinstellung
#1

Ich bin Dipl. Sozialpädagogin (Diplom 2008), habe von 2008 bis 2014 als Erzieherin in einer Kita gearbeitet, von 2014 bis 2020 als Kitaleitung mit anteilig Erziehertätigkeit, von 2020 bis 2023 als Erzieherin und in den letzten zwei Jahren außerhalb des sozialen Bereichs als Leiterin eines Naturresorts.
Jetzt werde ich voraussichtlich in den Bereich der Jugendhilfe wechseln und in einer stationären Wohngruppe für Kinder bis 14 Jahren mit hauptsächlich Erziehertätigkeit arbeiten. 

Gehalt orientiert sich am TvL SuE

Werde ich dort in die S8b eingruppiert und kann ich meine bisherigen Erfahrungen bzw. Berufsjahre als Erzieherin geltend machen, so dass sie mir angerechnet werden und bei der Einstufung Berücksichtigung finden?
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