Einstufung als Baukontrolleur
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Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir sind eine große Kreisstadt mit ca. 35.000 Einwohnern. Unser Baukontrolleur, mit Qualifikation als Zimmereimeister, ist bei der unteren Baurechtsbehörde für die Bauüberwachung bzw. -kontrollen während der Bauphase und nach Fertigstellung zuständig. Ebenso für die Feststellung von ungenehmigten Bauarbeiten/Bauten und als Folge für die Baueinstellung. Weiterhin führt er die Brandverhütungsschau durch und die umfassende Überprüfung von baulichen Anlagen, der Verkaufsstättenverordnung, Schulbau - bzw. Kindergartenrichtlinien und der Versammlungsstättenverordnung unterliegenn. Ihm unterliegt die Abnahme der fliegenden Bauten und Überwachung der Baufertigstellung/Gebrauchsabnahme sowie die Schnurgerüst-, Roh- und Fertigbauabnahme. Dementsprechend erstellt er Mängelberichte/Abnahmerprotokolle/Niederschriften und ist für die Mängelverfolgung zuständig - auch im Bereich der Feuerstätten in Abstimmung mit dem Schornsteinfeger. 
Bisher erfolgte die Bezahlung bei EG 9a. Vermehrt sehen wir Stellenanzeigen wonach der Baukontrolleur die Bezahlung EG 9b erhält. Wäre diese Bezahlung auch in unserem Fall - mit der langjährigen Ausbildung und fachlichen Erfahrung als Zimmereimeister gerechtfertigt?
Vielen Dank
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