Einstufung als Altenpflegerin
#1

Hallo, ich verstehe gerade diese Einstufung nicht.

Ich bin seit 2011 examinierte Altenpflegerin. Seit 2012 in der außerklinischen Intensivpflege. Da hatte ich schon immer ein Bruttogehalt von rund 3600/3700 Euro. Im Mai 2023 bin ich ins Altenheim gewechselt, da erhalte ich nach Tarif 3720 Euro. Da ich mich mit dieser Arbeit nicht anfreunden kann, möchte ich wieder in die Intensivpflege wechseln. Allerdings sagen mir alle, dass ich da nur ein Grundgehalt von ca 3200/3400 Euro habe nach deren ihren Tarifverträgen!! Weil ich P8 Stufe 1 anfange. Ich dachte die Einstufung wäre egal wo nach Erfahrung und Qualifikation. Jetzt habe ich 11 Jahre  Erfahrung in der Intensivpflege, habe die Praxisanleitung und Wundmanagement. Kann mir das alles irgend wer erklären?😅
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#2

Finde dein Gehalt ist angemessen für die Tätigkeit im Sozialwesen. Sind doch hier nicht bei Wünsch dir was 🤣
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#3

Stufe 1 wäre in Deinem Fall nicht angemessen. Berufserfahrung ist bei der Einstufung zu berücksichtigen. Du solltest über die Stufe verhandeln und diese vor Vertragsabschluss klären.
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