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#1

Hallo, ich befinde mich in einer Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen. Mir wurde ein Job angeboten bei dem ich nach Bestehen meiner IHK Prüfung in E8 eingruppiert werden würde. Da die Stelle sofort zu besetzen ist wäre ich bis dahin in der Stufe 6 eingruppiert (habe ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrere Jahre Berufserfahrung) obwohl die Aufgaben die selben wären. Ist das so rechtens?

Tarifvertrag tvöd vka Hessen 2022

Besten Dank!
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#2

Stufe meint Entgeltgruppe und nicht Stufe? Welcher Tarifvertrag?

Wenn es Aufgaben nach E8 sind ist eine Eingruppierung in er E6 nicht plausibel. Allerdings kann man durch leichte Verschiebungen der Zeitanteile der Arbeitsvorgänge oder nicht Übertragung von Teilaspekten leicht eine Tätigkeit der e8 zur E6 machen
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#3

Danke! Verstehe ich das also richtig, dass die (noch nicht absolvierte) IHK Prüfung in diesem Fall kein Grund wäre bei E6 zu "starten" bis die Prüfung bestanden ist und dann in der E8 weiter zu machen - sofern die Arbeiten identisch sind?
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#4

Wie gesagt identisch ist relativ. Es gibt ja nach Tarifvertrag, Abschnitt der Entgeltordnung etc. Konstellationen wo der fehlende Abschluss zur E7 führt. Ggf. im Bereich wo die Prüfungspflicht greift und nicht erfüllt wird auch zur nicht Eingruppierung (dann könnte etwas frei vereinbart werden) bzw. manche vertreten E4. Soweit laut Arbeitsvertrag der Tarifvertrag nicht vollständig Anwendung findet ist man sowieso frei.
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