Einstellung neuer Kollegin mit Schwerbehinderung
#1

Hallo, ich bekomme eine neue Kollegin zugeteilt. Sie ist schwerbehindert, der Arbeitsplatz wird neu ausgestattet, alle entsprechenden Hilfsmittel werden bereit gestellt. Es gibt eine genaue Stellenbeschreibung für diese Stelle. Ebenso für meine Stelle. Nun verlangt mein direkter Vorgesetzter, dass ich Rücksicht nehmen soll. Wenn erkennbar ist, dass die schwerbehinderte Kollegin die Aufgaben aus ihrer Stellenbeschreibung nicht erfüllen kann, soll ich sehen, dass ich diese Aufgaben mitmache und dafür leichte Aufgaben aus meiner Stellenbeschreibung an sie gebe. Es sind aber keine leichteren Tätigkeiten bei mir vorhanden. Ich bin zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert. Im Rahmen der Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst habe ich im Laufe meiner 16 Jahre Dienst innerhalb dieses Sachgebietes inzwischen, alleine in Vollzeit arbeitend, den ganzen Aufgabenbereich zu verwalten. Die zweite Kollegin -mit 19,5 Stunden eingestellt, hat mir bisher Berechnungen in die EDV eingespeist und Anträge mit angenommen (da Bürger-Öffnungszeiten.) Die bisherige Kollegin wurde abgezogen.
Die schwerbehinderte Kollegin hat keine Ausbildung für den öffentlichen Dienst und soll mir Schreibarbeiten abnehmen, für die ich aber die Sachbearbeitung und auch die Ausbildung und 19 Jahre Berufserfahrung habe. Oft sind Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen. 
Beide Stellen sind für Tariflich Beschäftige. Ich kann schon ein paar Nächte nicht mehr schlafen, frage mich: Wie kann es sein, dass ich meine Stellenbeschreibung ändern soll, um - ich sag es mal krass - eine schwerbehinderte Kollegin mit durchzuziehen? Bürger-Öffnungszeiten kann sie nicht mit abdecken, da sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung die Anträge nicht lesen kann. Es wäre erforderlich, dass ich zudem die ja meist handgeschriebenen Anträge - ich helfe den Menschen oft dabei - also, ich muss die Anträge neu in ein von ihr vorbereitetes Formular eingeben, damit sie die Anträge in Ruhe eingeben kann. Wie soll ich denn so meine Arbeit schaffen? Jetzt habe ich in den letzen Tagen nur Auseinandersetzungen gehabt, weil ich Bedenken geäußert habe. Jetzt werde ich als rücksichtslos genannt. Dabei bin ich hilfsbereit nach wie vor, die Arbeit macht mir Freude, die Menschen kommen gern zu mir, ich bin bisher gut mit allen Kollegen und Kolleginnen ausgekommen. Kann mein Vorgesetzter so einfach meine Stellenbeschreibung und die für die zweite Stelle umändern???? Muss ich alles so hinnehmen? Was kann ich tun, wenn ich sehe, dass die schwerbehinderte Kollegin gar nicht die Anforderungen erfüllen kann? Sie wird eingestellt, weil im Rahmen einer Eingliederung, zuvor durch ein Praktikum an einer anderen Stelle im Haus, viel von der Rentenstelle erstattet wird und die Stadtkasse geschont. Ich wünsche der Kollegin natürlich alles Gute, habe auch großes Verständnis für ihre Situation, aber sie hat ein starkes Selbstbewusstsein entwickelt, was ihr sicher gerade in ihrer Situation auch geholfen hat, doch ich jetzt irgendwie die Doofe geworden bin. Sie fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie nicht die Aufgaben machen kann, die sie gerne machen würde. Was tun??????? Icon_cry Icon_rolleyes O030
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#2

Hallo,
ich kann Deine Sorgen verstehen. Du arbeitest bereits an Deiner Belastungsgrenze und jetzt kommen weitere Belastungen auf Dich zu, die Dir einfach zu viel werden. Dann ist es grds. richtig, dass Du dies meldest, bevor Du kaputt gehst und Fehler oder gar Schäden entstehen. Meines Erachtens wäre die richtige Antwort, eine Überlastungsanzeige zu schreiben.

Aber: Mir ging es ähnlich und ich habe eine Überlastungsanzeige geschrieben, bevor mir die weiteren Arbeiten übertragen waren. Auch weil für mich absehbar war, dass es nicht zu leisten ist. Dieses hat man mir zum Vorwurf gemacht - ich könne die Überlastung nicht feststellen, weil ich es gar nicht erst versucht habe.

Nach meiner Erfahrung sollte man daher von vorne herein auf die drohenden Probleme hinweisen, die eigentliche Überlastungsanzeige aber erst später schreiben. Erst Überstunden anhäufen und das Arbeitsgebiet tatsächlich etwas absaufen lassen. Sollen sich Bürger ruhig beschweren.

Du solltest Dich ferner auch mit dem Personalrat in Verbindung setzen.
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#3

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe im Laufe der Jahre immer mehr aus der anderen Stellenbeschreibung übernehmen müssen und bin wirklich an der Grenze angelangt. Ich glaube auch, dass die neue schwerbehinderte Kollegin überhaupt nicht einschätzen kann, was da auf sie zu kommt. Sie ist völlig verwaltungsfremd und wird es mir zum Vorwurf machen, wenn ich ihr nicht helfe. Da ist ja nicht nur die Mehrbelastung durch die Arbeit, sondern auch das Zwischenmenschliche. Aber Personalrat ist ein guter Vorschlag.Danke!!!
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#4

Hallo!

Das ist natürlich eine blöde Situation. Mal ganz ehrlich: ist die Kollegin für das Sachgebiet überhaupt qualifiziert genug? Ich meine, Leute ohne Verwaltungsausbildung haben es eh schwerer, weil ihnen einfach viele Grundlagen fehlen. Es fängt bei einer fehlenden Bescheidverfügung an und hört bei "Was ist eigentlich ein Verwaltungsakt?" auf.
Ich kann dich absolut verstehen, dass du da Bedenken hast und du natürlich auch nicht für zwei mitarbeiten kannst. Ich würde es auch so machen, dass du ganz offen anzeigst, dass dir das alles zu viel wird.
Wie äußert sich das denn, dass die Kollegen die Anträge nicht richtig lesen kann? Versteht sie den Inhalt nicht oder hat sie eine Behinderung mit den Augen?
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#5

Ich würde es erst einmal auf mich zukommen lassen. Du kannst doch nicht vorher schon wissen, was sie alles kann und was nicht. Vielleicht funktioniert es besser, als Du glaubst.
Wenn Du "leichte" Tätigkeiten abgeben sollst, aber nicht weißt, welche das sein könnten, dann muss das halt der Chef entscheiden. Sonst bist Du nachher die Dumme, die die Aufgaben nicht richtig verteilt hat und schuld, wenn alles nicht klappt...

Beatrix
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#6

Hallo,ja danke für eure Antworten. Ich schwanke auch hin und her, mittlerweile hat sich die neue Kollegin ab und an dazu gesetzt. Sie bekommt von ihrer Rentenstelle und dem BWL zur Eingliederung alles neu. Wenn die Kunden die Tür öffnen, um ihre Anträge abzugeben, dann kann sie zum Lesen ein installiertes Lesegerät nutzen. Ebenso kann sie durch die Installation eines Sticks den Pc nutzen. Die Telefongespräche annehmen, bis jetzt noch keine Lösung.Eine persönliche Schulung, verbunden mit Kosten, duch den Programmanbieter ist vorgesehen. Ob das kleine Büro tauglich ist, ist in der Entscheidschung. Wenn sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung umziehen muss, dann soll ich aus meiner Arbeitsgruppe heraus genommen werden und mit umziehen.
Ich habe für die Kollgin einen neuen Gesetzesband bestellt, ebenso ein Seminar für die Einkommensermittlung WBS enklärungim Internet recherchiert und ihr ausgedruckt. Auf jeden Fall geht eine" flotte " Arbeit nicht, sie wird ihre Zeit brauchen. Ich hab auch Sorge, dass ich mehr Zeit aufwenden muss, die WBS zu korrigieren. Grund: auch wenn ich mich gerne da heraushalten würde, ich bearbeite die Wohnungsvermittlung... sprich ich übe Besetzungsrechte aus, die Wohnungsvermittlung kann nur erfolgen, wenn alles tutti ist. Selbst vom PC Programm her geht zuerst immer die Einkommensermittlung voraus. Ja, verrückt mache ich mich jetzt nicht. Vor allem ärgere ich mich über meinen Vorgesetzen. Und mir tut meine neue Kollgin auch irgendwie leid. Sie hatte keine Ahnung auf was sie sich da eingelassen hat, sagt sie selbst.
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#7

Die neue Kollegin hat eine Sehbehinderung aufgrund einer Erkrankung. Sie ist total darauf bedacht mir nicht noch mehr Arbeit zu machen und leidet offenbar jetzt selbst sehr darunter, dass dieses wohl nicht so ist.Auf menschlicher Ebene funktioniert es mit uns, schon mal gut, aber kann auch schnell mal ausgenutzt werden. Miein Vorgesetzter verdünnisiert sich gern mal, sieht das alles nicht so eng... was nicht geht,geht nicht,nicht sein Problem... kümmer du dich bitte darum..... das müsst ihr unter euch ausmachen.... besprecht das mal untereinander.... iich hab sovieles um die Ohren.... der Urlaub ruft...( mindestens vier Mal im Jahr).. muss vorarbeiten, muss nacharbeiten..Wobei man sagen muss, dass die Arbeitsgruppe wirklich groß ist.Er erwartet einfach, dass ich mich kümmere. Ich muss ihn wohl enttäuschen.
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#8

Den Inhalt der Bescheide kann sie schon lesen, dauert halt länger. Sie kann aber den Sinn nicht verstehen. Sie ist auch unheimlich einfühlend, hab Sorge, die Leute kommen ihr zu nah...habe das in in der Einarbeitung bemerkt. Sie hat fast Privates mit den Leuten besprochen, während ich die Antragsstellung abgewickelt habe-
Aber stimmt, Chef kann ja entscheiden, welche Arbeiten leicht sind. Nur er wird sagen: Ich hab doch keine Ahnung, guck mal wie ihr das hinbekommt....
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#9

(27.05.2016, 12:10)Gast schrieb:  Ich würde es erst einmal auf mich zukommen lassen. Du kannst doch nicht vorher schon wissen, was sie alles kann und was nicht. Vielleicht funktioniert es besser, als Du glaubst.
Wenn Du "leichte" Tätigkeiten abgeben sollst, aber nicht weißt, welche das sein könnten, dann muss das halt der Chef entscheiden. Sonst bist Du nachher die Dumme, die die Aufgaben nicht richtig verteilt hat und schuld, wenn alles nicht klappt...

Beatrix

Ich bin die Dumme, leider. Habe mit der Einarbeitung begonnen, auf Wunsch des AG-Leiters und auf den Wunsch der schwerbehinderten Kollegin. Als Grundlage diente der bisherige  Stellenplan, der für ihren neuen Arbeitsplatz besteht.
Gestern hat sie mich richtig stramm stehen lassen. Ich würde sie unter Druck setzen, sie sei total durcheinander und überfordert.
Sie wolle selbst entscheiden, wann sie soweit sei, die Einarbeitungszeit würde sie festlegen, ebenso das Tempo.
Ich bin total fertig. Hat mich echt geschockt. Jetzt muss AG Leiter alles entscheiden und festlegen. Tut mir sehr leid, bin enttäuscht. Fühle mich echt schlecht jetzt.
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#10

(25.05.2016, 21:45)Gast schrieb:  Hallo,
ich kann Deine Sorgen verstehen. Du arbeitest bereits an Deiner Belastungsgrenze und jetzt kommen weitere Belastungen auf Dich zu, die Dir einfach zu viel werden. Dann ist es grds. richtig, dass Du dies meldest, bevor Du kaputt gehst und Fehler oder gar Schäden entstehen. Meines Erachtens wäre die richtige Antwort, eine Überlastungsanzeige zu schreiben.

Aber: Mir ging es ähnlich und ich habe eine Überlastungsanzeige geschrieben, bevor mir die weiteren Arbeiten übertragen waren. Auch weil für mich absehbar war, dass es nicht zu leisten ist. Dieses hat man mir zum Vorwurf gemacht - ich könne die Überlastung nicht feststellen, weil ich es gar nicht erst versucht habe.

Nach meiner Erfahrung sollte man daher von vorne herein auf die drohenden Probleme hinweisen, die eigentliche Überlastungsanzeige aber erst später schreiben. Erst Überstunden anhäufen und das Arbeitsgebiet tatsächlich etwas absaufen lassen. Sollen sich Bürger ruhig beschweren.

Du solltest Dich ferner auch mit dem Personalrat in Verbindung setzen.

Der Personalrat hat sich selbst gestern eingeschaltet, weil er von der Einstellung nicht informiert war.
Die Stellenbeschreibungen (ihre und meine) müssen geprüft werden. Ebenso ob die Stelle überhaupt für eine Schwerbehinderung geeignet ist. Die Stellenbeschreibungen müssen evtl. angepasst/geändert werden, damit die Kollegin dort arbeiten kann. Eine große Umstellung also auch für mich, loslassen was 16 jahre lang funktioniert hat. Auch das müsste ich lernen, sagt mein Vorgesetzter. Ich fühle mich nicht gerade gut heute, bin total niedergeschlagen und traurig. Aber wenn es mir vorgeschrieben wird, dann muss ich mich fügen oder weiß jemand was ich noch machen könnte?
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#11

Die Stelle ist nicht ausgeschrieben worden, der Personalrat ist nicht gefragt worden. Der Vorgesetzte hat zusammen mit dem Personalamt entscheiden, dass die freie Stelle sofort mit der schwerbehinderten Kollegin besetzt wird. Diese Kollegin war zuvor im Rahmen einer Eingliederung (Rentenstelle ihrerseits) als Praktikantin eingestelllt und von einer anderen Mitarbeiterin empfohlen worden. Diese Mitarbeiterin ist die Integrationskraft. Diese arbeitet frei und in keiner Sachbearbeitung. Die schwerbehinderte Kollegin hat dort wohl selbständig und ohne Fehler zügig und gut die Protokolle und diverse Anschreiben nach Vorlage geschrieben. Ist das alles rechtens?
Was ist denn überhaupt bei der Einstellung einer schwerbehinderten Person zu beachten? Gibt es denn da keine Besonderheiten? Ich meine, sie soll ja selbstständige Sachbearbeitung im Sozialamt bewerkstelligen. Örtliche Kontrollen mit durchführen und z.B. Bauschäden oder Schimmel mit dokumentieren. Telefonate annehmen, Beratungen durchführen, WBS ausstellen. usw... ich meine, wenn das alles okay ist, dann wünsche ich das ja auch, dass sie weiter kommt. es ist ein harter Schicksalsschlag. Aber ganz ehrlich,wäre denn da eine andere Stelle nicht sinnvoller gewesen? Ein Angebot wäre noch als Schulsektretärin gewesen, jeoch bestand der Direktor erst einmal auf eine Probearbeiten für einige Zeit. Dieses ist dann nicht geschehen. Sie hat sich dazu entschlossen es im Sozialamt zu versuchen. Jetzt sagt sie aber auch, dass sie sich erst festlegen kann, wenn alle Schulungen gelaufen sind. Die letzte Schulung ist Ende November. Und... sie entscheidet was sie kann oder nicht kann. Der Stellenplan wird danach umgeschrieben. Ist das alles rechtens??? Gibt es eine Probezeit? Wie lange wird die sein? Kann mir jemand Auskunft geben?
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#12

Ich würde mich einfach in eine andere Abteilung versetzen lassen, wenn die Situation untragbar wird. Wie alt ist denn deine neue Kollegin und was gibt ihr das Recht, dass sie die Einarbeitungszeit bestimmt?
Finde das einfach nur unfassbar, dass dein Vorgesetzter alles auf dich abwälzt und du sollst alles richten...
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#13

Danke für die Antworten und Teilnahme. Ich bin auf die Richtlinien zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst in NRW gestoßen. Dort steht die Antwort klar: schwerbehinderte Menschen haben das Recht auf eine längere Einarbeitungszeit. Aber.... der Herr Vorgesetzte muss entsprechende Gespräche mit ihr führen, ebenso der Personalrat, also die Schwerbehindertenvertretung. Ich habe ein klärendes Gespräch herbei führen können. Es hat mich als nächste und alleinige Kollegin niemand darüber informiert. Selbst ist die Frau.
Die Arbeit bleibt mir also in den nächsten Monaten erhalten. Die Kollegin hat halt nicht gewußt, auf welche Stelle sie sich da einlässt, ist von Bürokram ausgegangen, nicht von einer Sachbearbeitung. Der Personalrat wird wohl das Ganze im Blick behalten. Somit danke allen und vielleicht hilft´s ja auch jemanden, der selbst mal betroffen sein wird. Einfach ist es nicht, aber besser, als wenn die Stelle der Kollegin eingekürzt würde.
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