Gibt es eine Möglichkeit, außerhalb eines formalen Hochschulstudiums erbrachte Ausbildungsleistungen anerkennen zu lassen, sowie jahrelange Arbeitserfahrungen, um die Möglichkeit zu eröffnen, im öffentlichen Dienst (E 9a) eingestellt zu werden?
Für eine Einstellung in die E9a braucht es kein Hochschulstudium.
Die Anforderungen für die Einstellung ergeben sich aus der Ausschreibung. Soweit dort ein bestimmter Abschluss verlangt wird, kann dieser nicht durch Arbeitserfahrung ersetzt werden. Wenn die Ausschreibung die Anforderungen offener formuliert sind, ist es an der ausschreibenden Behörde zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt sind. (In der Bewerbung wäre es dann entsprechend aus Sicht des Bewerbers darzulegen.)
Auch für die Eingruppierung können formale Qualifikationen eine Rolle spielen. Da hängt es vom Tarifvertrag und ggf. dem Abschnitt der Entgeltordnung ab, welche Anforderungen dort bestehen. Daneben ist in mehreren Bundesländern im Bereich TVöD (VKA) die Frage von Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu beachten.