Einstellung eines Beamten - Abwicklung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz
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Hallo zusammen,
hat schon jemand Erfahrungen mit der Abwicklung zum Versorgungslastenverteilungsgesetz?
In diesem Gesetz ist geregelt, dass eine Kommune, die einen Beamten ernennt, der zuvor bei einer anderen Kommune tätig war und dort während seiner Tätigkeit Versorgungsansprüche erworben hat, gegen diese abgebende Kommune Erstattungsansprüche geltend machen kann.

Nach Auskunft unserer Versorgungskasse gibt es zur Abwicklung nun zwei Möglichkeiten: entweder zwischen den beiden betroffenen Kommunen wird eine vertragliche Regelung über einen einmaligen Pauschalbetrag getroffen oder die abgebende Kommune hat sich jährlich mit einem zu ermittelnden Prozentsatz an den Versorgungsaufwendungen zu beteiligen.

Hat hiermit schon jemand Erfahrungen?

Gruß,
IHerbst
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