Einstellung als Aushilfe EG 4 Stufe 3
#1

Hallo,

ein seitheriger Arbeitgeber/eine LH S will mich als Aushilfe zurückholen. War dort 49 Jahre als Beamtin beschäftigt und nun in Ruhestand seit 1.6.22.
War niemals Angestellte, immer Beamter. Was müsste ich dabei beachten und welcher Steuerabzug wird dabei fällig ? Bin der Meinung, dass nur eine Aushilfe als Minijob lukrativ wäre. Meine Berechnungen ergaben verwendet TVÖD eine Bezahlung, die deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn läge. Bei den angedachten 20% wohl ein schlechtes Geschäft ? Wer weiß etwas darüber? Danke
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#2

Außer in den untersten Stufen der E1 liegt der TVöD nicht unterm Mindestlohn.
Wie bist du zu dem Ergebnis deutlich unter Mindestlohn gekommen?

Wenn dein früherer Dienstherr dich will, solltest du Stufe 6 fordern.
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