Einstellung Schulsekretärin
#1

Inwieweit bestimmt der Personalrat der Schule bei einer Einstellung einer Sekretärin mit? (vgl § 75 BayPVG)
Hier insbesondere: Abs. 4 (Beginn und Ende der Arbeitszeit, Urlaubsplan)

Kann eine Sekretärin auch während der Unterrichtszeit Urlaub nehmen - oder ist sie per se immer nur an die Ferien gebunden?

Danke für Euere Antworten!
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#2

Es gibt kein Gesetz und keinen Tarifvertrag, der vorschreibt, daß Schulsekretärinnen nur in den Ferien Urlaub nehmen können.
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