Einschaltung von Gewerkschaften
#1

Hallo liebe Personalratskolleginnen und -kollegen!

Wie verhält man sich, wenn sämtlicher Schriftverkehr mit der Dienststellenleitung ins Leere läuft? Man erhält keine zeitnahen Antworten auf Anfragen, Anträge usw. Man versucht damit quasi die Handlungsfähigkeit des Gremiums auf Null zu reduzieren. Was meint Ihr, sollte man zukünftig alle Schreiben etc. in Kopie auch an die Gewerkschaften weiterleiten? Es muß doch Konsequenzen haben für Dienststellenleitungen, wenn diese auf Eingaben nicht reagieren und alles unbeantwortet im Raume stehen lassen.

Mit kollegialen Grüßen:-)
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#2

Hallo

Nie Schreiben des PR nach außen weiterleiten!!! Ihr habt nur eine Macht. Anträge der Dienststelle ins Leere laufen lassen, bzw. so lange suchen und sie als nicht zustimmungsfähig abzulehnen. Dann muss die Dienststelle mit euch reden. Oder Klage beim Verwaltungsgericht bzw. die oberste Dienstbehörde anrufen. Natürlich erst die ODB.

MkG Strabahner
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#3

Vielen Dank, Straßenbahner:-) Aber es ist echt eine Gradwanderung. Man kann nicht sagen, die Dienststellenleitung würde nicht mit dem PR reden. Das tut sie, aber sie macht nichts von dem, was sie verspricht. Alle Zusagen laufen ins Leere, man hält z. B. nicht an Absprachen etc. Am Schlimmsten ist halt, dass schriftliche Einwendungen schlichtweg einfach überhaupt nicht oder unzureichend beantwortet werden. Auch die Einschaltung der ODB bringt uns kein Stück weiter. In einem anderen Fall war es unlängst so, dass er hätte die Einigungsstelle einberufen müssen. Auch dies wurde mit aller Vehemenz versucht zu umgehen. Bedauerlicherweise kam es dann auch nie zur Bildung derselben. Meinst Du/Ihr nicht, man könnte den Druck dadurch erhöhen, dass man bei wichtigen Dingen zukünftig immer Gewerkschaftsvertreter in die Sitzungen einladen sollte? Es muß doch möglich sein, hier irgend etwas über die Gewerkschaften hinzukriegen. Wofür haben wir sie denn? Kollegiale Grüße:-)
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#4

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Thema der nicht einberufenen Einigungsstelle bzw. nicht gebildeten besteht die Möglichkeit vorbeugend eine ständige Einigungsstelle zu bilden.
Die Teilnahme von Gewerkschaften zu den Sitzungen ist möglich. Aber ich befürchte, dass dann ebenfalls die Versprechungen gemacht werden.

Ist bei Maßnahmen der Spruch der Einigungsstelle notwendig (PR stimmte nicht zu),kann die Dienstelle diese nicht umsetzen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Wird dies trotzdem gemacht, können die Verletzung der Mitbestimmungsrechte beim VG festgestellt werden.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit würde sich eine moderierte Gesprächrunde über die festgestellten Probleme bzw. Störung der vertrauensvollen Zusammenarbeit anbieten.

Glück Auf!
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