Einladung Ratssitzung
#1

Hallo Forengemeinde,
folgendes Thema führt regelmäßig zu kontroversen Diskussionen und zwar: Wie präzise müssen die Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung ausformuliert werden und wo ist die Grundlage dafür?
Danke dafür...
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#2

Kommunalrecht ist Landesrecht, daher müssen wir grundsätzlich das Bundesland kennen, um Deine Frage beurteilen zu können. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass hierzu in allen Bundesländern das Gleiche gilt.

In Kommentierungen zum Kommunalrecht wird beschrieben, dass die Bezeichnung der Tagesordnungspunkte aufgrund des Transparenzgebotes ausreichend konkret beschrieben werden müssen. Dies wird Konkretisierungsgebot genannt. Es muss für jedermann erkennbar sein, was beraten und beschlossen werden soll. Laut Frank Bätge führen Verstöße gegen dieses Gebot zur Nichtigkeit des Ratsbeschlusses!

Vermutlich wird die Kommunalaufsicht einen Ratsbeschluss beanstanden, wenn der TOP in der Tagesordnung falsch oder zu ungenau benannt wird.
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#3

Dazu hätte ich eine Frage:

bei uns hieß es in der letzten Einladung "Vorstellung von Sanierungsoptionen für das Freibad", wohl gemerkt "VORSTELLUNG".
Nach der besagten Vorstellung hat unser Bürgermeister kurzerhand entschlossen einen Beschluss zu fassen, nämlich "Der Gemeinderat beschließt, dass Option 3 weiterverfolgt und ausgeschrieben wird".

Darf das sein? Darf ein Beschluss gefasst werden, obwohl es in der Agenda nicht drin steht?

Grüße aus Bayern
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#4

Was stand denn in der Vorlage zu dem TOP?
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#5

In der Vorlage zu dem TOP stand nur "Vorstellung".
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#6

Meines Erachtens ein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot und gegen das Transparenzgebot für die Tagesordnung. Führt zur Nichtigkeit des Beschlusses.
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