17.08.2016, 12:42
Hallo Personalräte, hier eine Frage zur Einladung von Ersatzmitgliedern:
Kann mir jemand erklären, wann ein Ersatzmitglied einzuladen IST, weil ein PRMitglied zeitweilig verhindert ist? Ist das EM schon zu laden, wenn das PRM auf die Einladung hin mitteilt, dass es im Urlaub oder krank ist oder ist die Ladung des EM in einem solchen Fall „freiwillig“ und soweit die Beschlussfähigkeit noch gegeben ist nicht nötig?
Für Verhinderung des PRM aus dienstlichen Gründen ist - soweit ich verstanden habe - nie ein EM einzulanden - oder?
Wir sind 5 PR Mitglieder, es gilt das SächsPersVG.
Wie bindet Ihr eure Ersatzmitglieder generell in eure Arbeit ein? Was kann / muss / sollte der PR tun?
Vielen Dank schon mal
Kann mir jemand erklären, wann ein Ersatzmitglied einzuladen IST, weil ein PRMitglied zeitweilig verhindert ist? Ist das EM schon zu laden, wenn das PRM auf die Einladung hin mitteilt, dass es im Urlaub oder krank ist oder ist die Ladung des EM in einem solchen Fall „freiwillig“ und soweit die Beschlussfähigkeit noch gegeben ist nicht nötig?
Für Verhinderung des PRM aus dienstlichen Gründen ist - soweit ich verstanden habe - nie ein EM einzulanden - oder?
Wir sind 5 PR Mitglieder, es gilt das SächsPersVG.
Wie bindet Ihr eure Ersatzmitglieder generell in eure Arbeit ein? Was kann / muss / sollte der PR tun?
Vielen Dank schon mal