Eingruppierungsvoraussetzungen nach 9 c TVÖD
#1

Guten Morgen, 
ich habe an der Offiziershochschule der  Landstreitkräfte der ehemaligen NVA studiert. Im Zuge der Vereinigung ist die Schule aufgelöst worden. Es existieren keine Nachweise über das Studium mehr. Ich befand mich im letzten Studienjahr und hätte nur noch meine Diplomarbeit schreiben müssen. 1990 bin ich dann als Oberfähnrich der BW entlassen worden. Habe ich die Möglichkeit, als Verwaltungsfachangestellter ohne AL II und ohne 20 Dienstjahre abgeleistet zu haben nach Entgeldgruppe 9 c TVÖD eingruppiert zu werden?
Vielen Dank für die Bemühungen 

Beste Grüße 
Aha
Zitieren
#2

Kommt darauf an, welcher Abschnitt der Entgeltordnung und ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift (nur im Bereich VKA und nicht in allen Bundesländern).
Daneben gibt es Arbeitgeber, welche für die Übertragung von solchen Tätigkeiten Anforderungen stellen. Diese sind unabhängig von den tariflichen Anforderungen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Entgeltgruppe 14 TVöD Bund, Eingruppierungsvoraussetzungen
- Urlaubsverfall nach Langzeiterkrankung nach TVöD
- TVöD-Krankengeldzuschuss nach Sonderurlaub


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst