Eingruppierungsfeststellungsklagen
#1

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit derartigen Klagen gemacht? Es wird ja fast überall das Szenario verbreitet, dass man als Tarifler/in im Grunde genommen schon von vorn herein da absolut chancenlos ist. Damit verliert das Instrument doch seinen Reiz. Die Gewerkschaften stecken bei dem Thema zumeist auch gleich den Kopf in den Sand. Gibt es hierzu vielleicht aktuelle Urteile bundesweit? Kurze Info wäre nett. Meister Yoda
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#2

Natürlich gibt es immer wieder Urteile. In den einschlägigen Datenbanken finden sich die Urteile.

Die Erfolgsaussichten sind nicht sehr hoch. Dies hat drei Gründe:
1. Es sind deutlich weniger Beschäftigte falsch eingruppiert als es glauben.
2. Oft scheitert es schon an der Frage was die wahrzunehmenden Aufgaben sind. Das Abzielen auf die wahrgenommenen Aufgaben nützt da meist nichts.
3. Die Darlegungslast liegt beim Kläger.

Wenn man Gewerkschaftsmitglied ist und die Gewerkschaft glaubt man ist falsch eingruppiert unterstützt die Gewerkschaft bei der Klage. Die meisten erfolgreichen Verfahren werden m.E. von Gewerkschaften getragen.

Erfolgreich sind Klagen dann wenn die Aufgaben unstrittig sind und es um die Bewertung geht. Insbesondere wenn der Arbeitgeber falsche (zu kleinteilige) Arbeitsvorgänge bildet.
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